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Aktuell für 2026•Stand: Januar 2026

Arbeitgeberkosten-Rechner Personalkosten berechnen.

Berechne die tatsächlichen Kosten pro Mitarbeiter - inklusive aller Lohnnebenkosten

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform
EUR
0 EUR15.000 EUR
1 (U1: 0,9%) 100 (U1: 1,5%)

Hinweis zu den Umlagen:

  • U1 (Krankheit): Abhängig von Mitarbeiterzahl
  • U2 (Mutterschaft): 0,29% für alle Arbeitgeber
  • U3 (Insolvenz): 0,06% für alle Arbeitgeber
  • BG-Beitrag: Branchenabhängig (Durchschnitt)

Arbeitgeber-Gesamtkosten

4.973,60 €

pro Monat (59.683,20 € / Jahr)

Aufschlag auf Bruttogehalt

+24,34 %

+973,60 € pro Monat

Sozialversicherung (AG-Anteil)

Krankenversicherung (AG)350,00 €
Rentenversicherung (AG)372,00 €
Arbeitslosenversicherung (AG)52,00 €
Pflegeversicherung (AG)72,00 €
SV-Beiträge AG gesamt846,00 €

Umlagen & BG-Beitrag

Umlage U1 (Krankheit)84,00 €
Umlage U2 (Mutterschaft)17,60 €
Umlage U3 (Insolvenz)6,00 €
Berufsgenossenschaft20,00 €
Umlagen gesamt127,60 €
Bruttogehalt4.000,00 €
+ SV-Beiträge AG+846,00 €
+ Umlagen & BG+127,60 €
= Gesamtkosten4.973,60 €

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Januar 2026):

  • Gesetz
    Sozialgesetzbuch (SGB)

    Grundlage für Sozialversicherungsbeiträge

  • Behörde
    Sozialversicherungsrechengrößen 2026

    Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen 2026

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Was sind Arbeitgeberkosten?

Die Arbeitgeberkosten (auch Lohnnebenkosten genannt) umfassen alle Kosten, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt für einen Mitarbeiter aufbringen muss. Im Durchschnitt liegen diese bei 20-23% des Bruttogehalts.

Für die Personalplanung und Kalkulation ist es essentiell, die tatsächlichen Kosten pro Mitarbeiter zu kennen. Unser Rechner zeigt Ihnen alle Komponenten transparent auf.

Bestandteile der Lohnnebenkosten

Sozialversicherung
KV, RV, AV, PV - zusammen ca. 19,6% des Bruttolohns
Umlagen U1/U2/U3
Lohnfortzahlung, Mutterschaft, Insolvenz - ca. 1,3%
Berufsgenossenschaft
Unfallversicherung - je nach Branche 0,5-6%
Weitere Kosten
Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge

Sozialversicherungsbeiträge 2026 (Arbeitgeberanteil)

Beispiel: Bruttogehalt 4.000€

Beispiel: Bruttogehalt 4.000€
PositionBetrag
Bruttogehalt4.000,00 €
Krankenversicherung (7,3% + 0,85% ZB)+ 326,00 €
Rentenversicherung (9,3%)+ 372,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3%)+ 52,00 €
Pflegeversicherung (1,8%)+ 72,00 €
Umlagen (ca. 1,3%)+ 52,00 €
BG-Beitrag (ca. 1,3%)+ 52,00 €
Arbeitgeberkosten gesamt4.926,00 €

Faktoren, die Ihre Kosten beeinflussen

  1. 1
    Krankenkasse des Mitarbeiters: Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse zwischen 0,2% und 2,5%
  2. 2
    Branche und Gefahrenklasse: Der BG-Beitrag hängt vom Unfallrisiko der Tätigkeit ab
  3. 3
    Betriebsgröße: Die U1-Umlage fällt nur bei Betrieben bis 30 Mitarbeitern an
  4. 4
    Region (Ost/West): Unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen bis 2026

Die Umlagen im Detail

U1, U2 und U3 erklärt

U1 - Krankheit
0,9-1,5% für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nur für Betriebe ≤30 MA. Erstattung bis 80%.
U2 - Mutterschaft
0,29% für Mutterschaftsaufwendungen. Gilt für alle Betriebe. 100% Erstattung des Zuschusses.
U3 - Insolvenz
0,06% für Insolvenzgeld. Sichert Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz ab.

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zu Arbeitgeberkosten und Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber betragen etwa 20-23% des Bruttogehalts. Darin enthalten sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 19,6%), Umlagen U1/U2/U3 (ca. 1,3%) und der BG-Beitrag (ca. 1,3% im Durchschnitt).

U1 ist die Umlage für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (nur für Betriebe bis 30 Mitarbeiter). U2 ist die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen. U3 ist die Insolvenzgeldumlage. Alle Umlagen werden an die Krankenkasse gezahlt.

Der BG-Beitrag variiert stark nach Branche und Gefahrenklasse. Im Durchschnitt liegt er bei etwa 1,3% der Bruttolohnsumme. Büroberufe zahlen oft nur 0,5%, während Baugewerbe bis zu 6% zahlen kann.

Ja, alle Arbeitgeberkosten inklusive Lohnnebenkosten sind als Betriebsausgaben voll steuerlich absetzbar. Sie reduzieren den Gewinn und damit die Steuerbelastung des Unternehmens.

Bei 538€-Minijobbern zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschalsteuer plus Umlagen und BG-Beitrag. Insgesamt etwa 30% zusätzlich zum Lohn.

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