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© 2026 Rechner Zentrale. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Aktuell für 2026•Stand: Januar 2026

Kinderzuschlag Rechner Anspruch berechnen.

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag - bis zu 297 EUR pro Kind und Monat

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Haushaltssituation

1 6

Kind 1

Jahre
0 Jahre24 Jahre
EUR
0 EUR1.000 EUR

Einkommen der Eltern

EUR
0 EUR6.000 EUR
EUR
0 EUR5.000 EUR
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0 EUR800 EUR
EUR
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EUR
0 EUR1.000 EUR

Wohnkosten

EUR
0 EUR2.000 EUR

Vermögen

EUR
0 EUR100.000 EUR
EUR
0 EUR20.000 EUR

Voraussichtlicher Anspruch

92,40 €

Kinderzuschlag pro Monat

Gesamtleistungen pro Monat

Kinderzuschlag92,40 €
Kindergeld259,00 €
Gesamt351,40 €

Kinderzuschlag pro Kind

Kind 1 (5 Jahre)92,40 €
Höchstbetrag297,00 €
Anrechnung-204,60 €

Bedarfsberechnung

Bedarf Eltern1.545,33 €
Nettoeinkommen Eltern2.000,00 €
Übersteigendes Einkommen454,67 €
Anrechnung (45%)-204,60 €

Anspruchsprüfung

Mindestgrenze: 900,00 € brutto
Vermögen unter Freibetrag: 33.850,00 €
Höchstgrenze nicht überschritten

Hinweise

  • Sie haben voraussichtlich Anspruch auf 92.40 € Kinderzuschlag pro Monat.
  • Tipp: Prüfen Sie auch Ihren Anspruch auf Wohngeld - Kinderzuschlag und Wohngeld können kombiniert werden!

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Anspruch wird von der Familienkasse geprüft und kann abweichen.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Januar 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Sozialversicherungsrechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen

  • Gesetz
    Sozialgesetzbuch (SGB)

    Grundlage für Sozialversicherungsbeiträge

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Kinderzuschlag 2026: Alles was Sie wissen müssen

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann mit Wohngeld kombiniert werden.

Unser kostenloser Kinderzuschlag-Rechner hilft Ihnen, Ihren voraussichtlichen Anspruch schnell und einfach zu berechnen - inklusive Einkommensprüfung und Vermögensgrenzen.

Höhe des Kinderzuschlags 2026

Bis zu 297€ pro Monat
Maximaler Kinderzuschlag pro Kind
Zusätzlich zum Kindergeld
259€ Kindergeld + bis zu 297€ Kinderzuschlag
Einkommensabhängig
Tatsächlicher Betrag hängt vom Familieneinkommen ab
Für 6 Monate bewilligt
Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Einkommensgrenzen

  1. 1
    Mindesteinkommensgrenze Paare: Mindestens 900€ brutto pro Monat als Paar
  2. 2
    Mindesteinkommensgrenze Alleinerziehende: Mindestens 600€ brutto pro Monat für Alleinerziehende
  3. 3
    Höchsteinkommensgrenze: Das Einkommen darf nicht so hoch sein, dass mit Kindergeld und maximalem Kinderzuschlag kein Bürgergeld-Anspruch mehr bestehen würde

Vermögensgrenzen

  1. 1
    Freibetrag pro Erwachsenem: 15.000€ Vermögensfreibetrag je Erwachsenem in der Bedarfsgemeinschaft
  2. 2
    Freibetrag pro Kind: 3.850€ Vermögensfreibetrag pro Kind

So wird der Kinderzuschlag berechnet

Der Kinderzuschlag wird anhand einer komplexen Formel berechnet, die Ihr Einkommen, Ihre Wohnkosten und Ihren Bedarf berücksichtigt.

Berechnungsschritte

Berechnungsschritte
PositionBetrag
1. Bedarf der ElternRegelbedarf + anteilige Wohnkosten
2. Übersteigendes EinkommenNettoeinkommen − Bedarf der Eltern
3. Anrechnung45% des übersteigenden Einkommens
4. KinderzuschlagHöchstbetrag (297€) − Anrechnung

Je höher Ihr Einkommen über dem Bedarf liegt, desto stärker wird der Kinderzuschlag gekürzt. Bei sehr niedrigem Einkommen erhalten Sie den vollen Betrag von 297€ pro Kind.

Kinderzuschlag und weitere Leistungen

Diese Leistungen können Sie kombinieren

Kindergeld
Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259€ pro Kind.
Wohngeld
Familien, die Kinderzuschlag beziehen, können gleichzeitig Wohngeld beantragen. Diese Kombination soll verhindern, dass Familien auf Bürgergeld angewiesen sind.
Schulbedarf
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: 174€ pro Schuljahr für Schulbedarf (154€ zum Schuljahresbeginn, 20€ im Februar).
Mittagessen
Kostenlose Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule.
Ausflüge & Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten.
Nachhilfe
Lernförderung bei Bedarf, wenn das Lernziel gefährdet ist.
Vereinsbeiträge
Bis zu 15€ monatlich für Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder vergleichbare Aktivitäten.

Häufig gestellte Fragen zum Kinderzuschlag

Alles Wichtige zur finanziellen Unterstützung für Familien

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags beträgt 297€ pro Kind und Monat. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen der Familie ab und wird individuell berechnet. Je höher das Einkommen, desto niedriger fällt der Kinderzuschlag aus.

Paare müssen mindestens 900€ brutto verdienen, Alleinerziehende mindestens 600€. Das Einkommen darf aber nicht so hoch sein, dass kein Bürgergeld-Anspruch mehr bestünde. Zudem gelten Vermögensgrenzen: 15.000€ pro Erwachsenem und 3.850€ pro Kind.

Ja, der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld (259€ pro Kind) gezahlt. Sie können auch gleichzeitig Wohngeld beantragen. Außerdem haben Sie automatisch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Mittagessen, Vereinsbeiträge).

Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag kann online über das Portal der Familienkasse gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt für 6 Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

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