Die Entfernungspauschale für Pendler 2026
Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) ist ein pauschaler Betrag, den Arbeitnehmer für ihren Arbeitsweg als Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Sie gilt unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie nutzen - ob Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß.
Wichtig: Es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Rückweg wird nicht zusätzlich berücksichtigt. Das Finanzamt erkennt in der Regel die kürzeste Straßenverbindung an - auch wenn Sie mit dem Fahrrad oder ÖPNV fahren.
Die Pendlerpauschale-Sätze 2026
- Erste 20 km
- 0,30 EUR pro Kilometer (einfache Strecke)
- Ab dem 21. km
- 0,38 EUR pro Kilometer (einfache Strecke)