Aktuell für 2026Stand: Dezember 2025

Sachbezugs-Optimierer 2026

Optimiere deine steuerfreien Mitarbeiter-Benefits und spare Steuern

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Persönliche Daten

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Tankgutscheine, Warengutscheine, Prepaid-Karten etc.

Max. steuerfrei: 50€/Monat

Dein monatlicher Netto-Vorteil

50,00 €

= 600,00 € / Jahr

Vorteil gegenüber Brutto-Erhöhung

26,92 €/Monat

53,85 % effektiver als Brutto

Deine Steuerersparnis

Monatlich

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Jährlich

323,08 €

Deine Sachbezüge im Detail

50€-Sachbezug (Freigrenze)

Tankgutscheine, Warengutscheine, Prepaid-Karten etc.

50,00 €

pro Monat

Steuerfrei

50,00 €

Pauschal

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Steuerpflichtig

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Netto-Vorteil:50,00 €

Arbeitgeber-Gesamtkosten

50,00 €/Monat

(600,00 € / Jahr)

Für den gleichen Netto-Effekt via Brutto: 76,92 €

Weitere Optimierungsmöglichkeiten

Jobticket / Deutschlandticket

Mögliche jährliche Ersparnis

+646,15 €

Kinderbetreuungszuschuss

Mögliche jährliche Ersparnis

+646,15 €

Dienstfahrrad / E-Bike

Mögliche jährliche Ersparnis

+646,15 €

Weiterbildung

Mögliche jährliche Ersparnis

+646,15 €

Gesundheitsförderung

Mögliche jährliche Ersparnis

+323,08 €

So berechnest du den Vorteil

Bei einem Grenzsteuersatz von 35,0 % kommst du von jedem Euro Brutto-Erhöhung nur 0,65 € netto an. Steuerfreie Sachbezüge kommen dagegen zu 100% bei dir an.

Sachbezüge 2026: Steuerfreie Mitarbeiter-Benefits

Sachbezüge sind eine effektive Möglichkeit, den Nettolohn zu erhöhen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern verschiedene steuerfreie oder pauschal versteuerte Benefits gewähren - oft mit erheblichem Vorteil gegenüber einer klassischen Brutto-Gehaltserhöhung.

Die 50€-Sachbezug-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)

Monatliche Freigrenze
Bis zu 50 Euro pro Monat komplett steuerfrei - als Gutschein, Tankgutschein oder Prepaid-Kreditkarte.
Wichtig: Freigrenze!
Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. 51€ = 51€ voll versteuert!
Keine Barauszahlung
Nur als Sachbezug zulässig - Gutscheine, Warengutscheine oder zweckgebundene Karten. Bargeld ist nicht erlaubt.
Zusätzlich zum Gehalt
Der Sachbezug muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden - nicht per Gehaltsumwandlung.

Weitere steuerfreie Sachbezüge

  1. Jobticket (§ 3 Nr. 15 EStG): ÖPNV-Zuschuss für Arbeitswege ist unbegrenzt steuerfrei, wird aber auf die Entfernungspauschale angerechnet.
  2. Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG): Zuschüsse für Kita, Tagesmutter oder Kindergarten sind unbegrenzt steuerfrei - nur für nicht schulpflichtige Kinder.
  3. Dienstfahrrad (§ 3 Nr. 37 EStG): Die Überlassung eines Fahrrads oder E-Bikes zusätzlich zum Gehalt ist komplett steuerfrei.
  4. Weiterbildung (§ 3 Nr. 19 EStG): Berufliche Fort- und Weiterbildung im überwiegenden betrieblichen Interesse ist steuerfrei.

Sachbezüge mit Freibetrag oder Pauschsteuer

Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG)
Bis zu 600 Euro pro Jahr für Präventionskurse, Rückenschule, Stressbewältigung etc.
Essensmarken (§ 8 Abs. 2 Satz 6 EStG)
Arbeitgeber-Zuschuss bis 7,23 Euro pro Arbeitstag zum Mittagessen.
Erholungsbeihilfe (§ 40 Abs. 2 EStG)
156€ für Arbeitnehmer, 104€ für Ehepartner, 52€ pro Kind - pauschal mit 25% versteuert.
Internetpauschale
Bis zu 50 Euro monatlich für den privaten Internetanschluss - pauschal mit 25% versteuert.

Warum Sachbezüge statt Brutto-Erhöhung? (Win-Win)

Warum Sachbezüge statt Brutto-Erhöhung? (Win-Win)
PositionBetrag
100€ Brutto-Erhöhung≈ 58 € netto
50€ Sachbezug (steuerfrei)= 50 € netto
AG spart bei Sachbezugca. 70 €

Der Arbeitgeber spart nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch die Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung (ca. 20%). Das macht Sachbezüge besonders attraktiv für beide Seiten.

Typische Fehler bei Sachbezügen

  1. Überschreitung der 50€-Freigrenze: Schon 1 Cent mehr führt zur vollen Steuerpflicht des gesamten Betrags. Immer unter 50€ bleiben!
  2. Barauszahlung statt Sachbezug: Bargeld ist nicht als Sachbezug zulässig. Nur Gutscheine, Warengutscheine oder zweckgebundene Karten.
  3. Fehlende Dokumentation: Gutscheine und Sachbezüge müssen nachweisbar dokumentiert werden. Fehlende Belege können zur Nachversteuerung führen.
  4. Verwechslung von Freigrenze und Freibetrag: Nicht alle Sachbezüge haben eine Freigrenze. Manche haben einen Freibetrag (nur Überschreitung versteuert).

Für Arbeitgeber: Lohnnebenkosten sparen

Steuerfreie Sachbezüge sind auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Das bedeutet: Keine Arbeitgeber-Anteile für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Bei der 50€-Freigrenze spart der Arbeitgeber somit ca. 20% zusätzlich gegenüber einer Brutto-Zahlung. Für 50€ Sachbezug würde eine äquivalente Brutto-Zahlung den Arbeitgeber etwa 60€ kosten (50€ + 20% AG-Anteil).

Häufig gestellte Fragen

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Dezember 2025):

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