Aktuell für 2026Stand: Dezember 2025

Wohngeld Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld - inkl. Wohngeld Plus mit Heiz- und Klimakomponente

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Haushaltsgröße

1 8
0 1
0 2

Einkommen (alle Haushaltsmitglieder)

EUR
0 EUR5.000 EUR
EUR
0 EUR1.000 EUR

Wohnsituation

Wohneigentum mit Darlehensbelastung

EUR
0 EUR1.500 EUR
EUR
0 EUR300 EUR
EUR
0 EUR300 EUR
qm
20 qm200 qm

Voraussichtlicher Anspruch

240,00 €

Wohngeld pro Monat

Wohngeld pro Jahr2.880,00 €

Berücksichtigte Wohnkosten

Tatsächliche Kosten (Miete/NK)600,00 €
Höchstmiete (Mietstufe)692,00 €
+ Heizkostenkomponente+120,00 €
+ Klimakomponente+24,00 €
Berücksichtigt744,00 €

Einkommensberechnung

Bruttoeinkommen2.000,00 €
- Abzug Steuern/SV (10%)-200,00 €
- Erwerbstätigen-Freibetrag-100,00 €
Berücksichtigtes Einkommen1.700,00 €

Anspruchsprüfung

Einkommensgrenze ca. 2.159,00 €
2 Personen im Haushalt

Hinweise

  • Sie haben voraussichtlich Anspruch auf 240 € Wohngeld pro Monat.
  • Die Berechnung enthält die Heiz- und Klimakomponente (Wohngeld Plus).

Wohngeld Plus seit 2023

Die Heiz- und Klimakomponente erhöhen Ihr Wohngeld automatisch. Diese pauschalen Zuschläge werden auf Basis Ihrer Wohnfläche berechnet.

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Anspruch wird von der Wohngeldbehörde geprüft und kann abweichen. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Gemeinde/Stadt.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Dezember 2025):

Wohngeld 2026: Alles was Sie wissen müssen

Staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Seit der Reform "Wohngeld Plus" 2023 haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf höhere Leistungen.

Wohngeld Plus seit 2023

+2,00 €/qm
Heizkostenkomponente - Unterstützung für gestiegene Energiekosten
+0,40 €/qm
Klimakomponente - Förderung energetischer Sanierung
+30% Empfänger
Deutlich mehr Haushalte haben jetzt Anspruch auf Wohngeld

Voraussetzungen für Wohngeld

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

  1. Einkommen: Ihr Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen, aber über dem Bedarf für Bürgergeld. Wohngeld richtet sich an Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber Unterstützung bei den Wohnkosten benötigen.
  2. Mietstufe: Deutschland ist in 7 Mietstufen eingeteilt, je nach Mietpreisniveau der Gemeinde. Von Mietstufe I (günstige Regionen wie Görlitz, Gera) bis Mietstufe VII (teuerste Städte wie München, Starnberg).
  3. Höchstmiete: Es gibt Obergrenzen für die berücksichtigte Miete, abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe der Gemeinde.

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld können unterschiedliche Personengruppen erhalten:

Mieter
Mietzuschuss für Wohnungsmieter
Eigentümer
Lastenzuschuss bei Darlehensbelastung
Heimbewohner
Unter bestimmten Voraussetzungen

Kein Wohngeld-Anspruch bei:

Bezug anderer Transferleistungen, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden (Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG mit Wohnkostenpauschale).

Wohngeld und Kinderzuschlag kombinieren

Doppelte Unterstützung für Familien

Eine wichtige Kombination: Familien können Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig beziehen. Diese Kombination soll verhindern, dass Familien auf Bürgergeld angewiesen sind.

💡 Tipp: Kinderzuschlag + Wohngeld

Wenn Sie Kinder haben, prüfen Sie unbedingt auch den Kinderzuschlag! Mit der Kombination können Sie bis zu mehrere hundert Euro pro Monat zusätzlich erhalten.

Antragstellung

So beantragen Sie Wohngeld

Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt. Viele Kommunen bieten mittlerweile Online-Anträge an.

Benötigte Unterlagen

  1. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis: Nachweis über Ihre Wohnsituation
  2. Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, etc.
  3. Nebenkostenabrechnung: Aufstellung der laufenden Wohnkosten
  4. Bei Eigentum: Darlehensverträge: Nachweis der Belastungen bei Lastenzuschuss

Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

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