Erbschaftsteuer 2025: Steuerklassen und Freibeträge
Die Erbschaftsteuer wird fällig, wenn Sie Vermögen von einem Verstorbenen erben. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab: Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und dem Wert der Erbschaft.
Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist Ihr Freibetrag und desto niedriger sind die Steuersätze. Die Freibeträge gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren und umfassen auch Schenkungen.
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
- Ehepartner: 500.000 €
- Steuerklasse I, zusätzlich 256.000 € Versorgungsfreibetrag. Familienheim steuerfrei.
- Kinder: 400.000 €
- Steuerklasse I, zusätzlich Versorgungsfreibetrag je nach Alter (bis 52.000 €).
- Enkel: 200.000 €
- Steuerklasse I, gilt auch für Urenkel und Stiefenkel.
- Eltern: 100.000 €
- Steuerklasse I bei Erbschaft, Steuerklasse II bei Schenkung.