Aktuell für 2026Stand: Dezember 2025

Erbschaftsteuerrechner Steuer berechnen.

Berechne deine Erbschaftsteuer: Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze nach ErbStG.

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Wert der Erbschaft

0 10.000.000 €
0 2.000.000 €

Familienheim

Das Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden.

Verwandtschaftsverhältnis

Jahre
0 Jahre70 Jahre

Freibeträge 2025

  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern/Großeltern: 100.000 €
  • Sonstige: 20.000 €

Zu zahlende Erbschaftsteuer

4.130 €

Effektiver Steuersatz: 0,8 %

Ihre SteuerklasseSteuerklasse 1

Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel)

Ihre Freibeträge

Persönlicher Freibetrag400.000 €
Hausrat-Freibetrag41.000 €

Freibeträge gesamt441.000 €

Steuerberechnung

Wert der Erbschaft500.000 €
- Freibeträge441.000 €

Steuerpflichtiger Erwerb59.000 €
× Steuersatz7,0 %

Erbschaftsteuer4.130 €

Steuersätze 2025:

Klasse I

7% - 30%

Klasse II

15% - 43%

Klasse III

30% - 50%

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Dezember 2025):

Passende Ratgeber

Erbschaftsteuer 2025: Steuerklassen und Freibeträge

Die Erbschaftsteuer wird fällig, wenn Sie Vermögen von einem Verstorbenen erben. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab: Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und dem Wert der Erbschaft.

Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist Ihr Freibetrag und desto niedriger sind die Steuersätze. Die Freibeträge gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren und umfassen auch Schenkungen.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Ehepartner: 500.000 €
Steuerklasse I, zusätzlich 256.000 € Versorgungsfreibetrag. Familienheim steuerfrei.
Kinder: 400.000 €
Steuerklasse I, zusätzlich Versorgungsfreibetrag je nach Alter (bis 52.000 €).
Enkel: 200.000 €
Steuerklasse I, gilt auch für Urenkel und Stiefenkel.
Eltern: 100.000 €
Steuerklasse I bei Erbschaft, Steuerklasse II bei Schenkung.

Beispielrechnung: Erbschaft eines Kindes

Kind erbt 700.000 € (30 Jahre alt)

Kind erbt 700.000 € (30 Jahre alt)
PositionBetrag
Wert der Erbschaft700.000 €
Persönlicher Freibetrag (Kind)- 400.000 €
Versorgungsfreibetrag (30 Jahre)- 10.300 €
Hausrat-Freibetrag- 41.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb248.700 €
Steuersatz (Steuerklasse I)11 %
Erbschaftsteuer27.357 €

Steuersätze nach Steuerklasse

  1. Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel): 7% bis 75.000 €, 11% bis 300.000 €, 15% bis 600.000 €, 19% bis 6 Mio. €, 23% bis 13 Mio. €, 27% bis 26 Mio. €, 30% darüber.
  2. Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 15% bis 75.000 €, 20% bis 300.000 €, 25% bis 600.000 €, 30% bis 6 Mio. €, 35% bis 13 Mio. €, 40% bis 26 Mio. €, 43% darüber.
  3. Steuerklasse III (Sonstige): 30% bis 6 Mio. €, 50% darüber. Nur 20.000 € Freibetrag.

Steuerbefreiungen und Vergünstigungen

Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer zu reduzieren. Besonders wichtig ist die Befreiung für das Familienheim.

Wichtige Steuerbefreiungen

Familienheim für Ehepartner
Das selbstgenutzte Familienheim ist für Ehepartner komplett steuerfrei, wenn sie 10 Jahre darin wohnen.
Familienheim für Kinder
Kinder erben das Familienheim steuerfrei bis 200 qm Wohnfläche, bei 10-jähriger Nutzung.
Hausrat-Freibetrag
Für Hausrat und persönliche Gegenstände gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 41.000 € (Steuerklasse I) bzw. 12.000 €.
Betriebsvermögen
Unternehmen und Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen zu 85% oder 100% steuerfrei vererbt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftsteuer

Alles Wichtige zu Freibeträgen, Steuerklassen und Befreiungen

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