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Wert der Erbschaft

€
0 €10.000.000 €
€
0 €2.000.000 €

Familienheim

Das Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden.

Verwandtschaftsverhältnis

Jahre
0 Jahre70 Jahre

Freibeträge 2026

  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern/Großeltern: 100.000 €
  • Sonstige: 20.000 €

Zu zahlende Erbschaftsteuer

4.130 €

Effektiver Steuersatz: 0,8 %

Ihre SteuerklasseSteuerklasse 1

Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel)

Ihre Freibeträge

Persönlicher Freibetrag400.000 €
Hausrat-Freibetrag41.000 €

Freibeträge gesamt441.000 €

Steuerberechnung

Wert der Erbschaft500.000 €
- Freibeträge441.000 €

Steuerpflichtiger Erwerb59.000 €
× Steuersatz7,0 %

Erbschaftsteuer4.130 €

Steuersätze 2026:

Klasse I

7% - 30%

Klasse II

15% - 43%

Klasse III

30% - 50%

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Januar 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Steuertabellen und Programmablaufpläne

  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuerberechnung

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Erbschaftsteuer 2026: Steuerklassen und Freibeträge

Die Erbschaftsteuer wird fällig, wenn Sie Vermögen von einem Verstorbenen erben. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab: Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und dem Wert der Erbschaft.

Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist Ihr Freibetrag und desto niedriger sind die Steuersätze. Die Freibeträge gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren und umfassen auch Schenkungen.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Ehepartner: 500.000 €
Steuerklasse I, zusätzlich 256.000 € Versorgungsfreibetrag. Familienheim steuerfrei.
Kinder: 400.000 €
Steuerklasse I, zusätzlich Versorgungsfreibetrag je nach Alter (bis 52.000 €).
Enkel: 200.000 €
Steuerklasse I, gilt auch für Urenkel und Stiefenkel.
Eltern: 100.000 €
Steuerklasse I bei Erbschaft, Steuerklasse II bei Schenkung.

Beispielrechnung: Erbschaft eines Kindes

Kind erbt 700.000 € (30 Jahre alt)

Kind erbt 700.000 € (30 Jahre alt)
PositionBetrag
Wert der Erbschaft700.000 €
Persönlicher Freibetrag (Kind)- 400.000 €
Versorgungsfreibetrag (30 Jahre)- 10.300 €
Hausrat-Freibetrag- 41.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb248.700 €
Steuersatz (Steuerklasse I)11 %
Erbschaftsteuer27.357 €

Steuersätze nach Steuerklasse

  1. 1
    Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel): 7% bis 75.000 €, 11% bis 300.000 €, 15% bis 600.000 €, 19% bis 6 Mio. €, 23% bis 13 Mio. €, 27% bis 26 Mio. €, 30% darüber.
  2. 2
    Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 15% bis 75.000 €, 20% bis 300.000 €, 25% bis 600.000 €, 30% bis 6 Mio. €, 35% bis 13 Mio. €, 40% bis 26 Mio. €, 43% darüber.
  3. 3
    Steuerklasse III (Sonstige): 30% bis 6 Mio. €, 50% darüber. Nur 20.000 € Freibetrag.

Steuerbefreiungen und Vergünstigungen

Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer zu reduzieren. Besonders wichtig ist die Befreiung für das Familienheim.

Wichtige Steuerbefreiungen

Familienheim für Ehepartner
Das selbstgenutzte Familienheim ist für Ehepartner komplett steuerfrei, wenn sie 10 Jahre darin wohnen.
Familienheim für Kinder
Kinder erben das Familienheim steuerfrei bis 200 qm Wohnfläche, bei 10-jähriger Nutzung.
Hausrat-Freibetrag
Für Hausrat und persönliche Gegenstände gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 41.000 € (Steuerklasse I) bzw. 12.000 €.
Betriebsvermögen
Unternehmen und Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen zu 85% oder 100% steuerfrei vererbt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftsteuer

Alles Wichtige zu Freibeträgen, Steuerklassen und Befreiungen

Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern/Großeltern 100.000 € (bei Erbschaft), Geschwister und andere 20.000 €. Die Freibeträge gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Es gibt drei Steuerklassen: Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern bei Erbschaft) mit 7-30%, Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern) mit 15-43%, und Steuerklasse III (alle anderen) mit 30-50%.

Ja, das Familienheim kann steuerfrei vererbt werden, wenn der Erbe selbst darin wohnt und die Nutzung mindestens 10 Jahre beibehält. Für Ehepartner gilt die Befreiung ohne Größenbeschränkung, für Kinder bis 200 qm Wohnfläche.

Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Wert der Erbschaft den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Steuer muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Erbanfall dem Finanzamt angezeigt werden.

Ehepartner erhalten zusätzlich zum persönlichen Freibetrag einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 €. Kinder erhalten je nach Alter 10.300 € bis 52.000 €. Der Versorgungsfreibetrag wird um kapitalisierten Wert von Versorgungsleistungen gekürzt.

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