Aktuell für 2026Stand: Dezember 2025

Steuerklassen-Rechner 2026

Finde die optimale Steuerklassen-Kombination für dich und deinen Partner

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Partner 1

EUR
15.000 EUR200.000 EUR

Partner 2

EUR
0 EUR200.000 EUR

Steuerklassen für Verheiratete:

  • III/V: Besserverdienender = III (weniger LSt), Partner = V (mehr LSt)
  • IV/IV: Beide gleich, bei ähnlichen Gehältern
  • IV/IV mit Faktor: Genaueste Verteilung, minimale Nachzahlung

Empfohlene Steuerklassen

IV / IV mit Faktor

5.406,75 EUR monatliches Netto

Warum diese Empfehlung?

IV/IV mit Faktor bietet einen guten Kompromiss: Höheres monatliches Netto als IV/IV, aber geringere Nachzahlung als III/V.

Gehaltsunterschied: 33%

Ihr Ehegattensplitting-Vorteil

286,88 EUR / Jahr

gegenüber Einzelveranlagung (Steuerklasse I / I)

Alle Steuerklassen-Kombinationen

III / V

Partner 1 (Klasse 3)

3.526,50 EUR

Partner 2 (Klasse 5)

1.945,42 EUR

Monatl. Netto gesamt

5.471,92 EUR

Nachzahlung

7.794,12 EUR

V / III

Partner 1 (Klasse 5)

2.788,92 EUR

Partner 2 (Klasse 3)

2.532,33 EUR

Monatl. Netto gesamt

5.321,25 EUR

Nachzahlung

5.986,12 EUR

IV / IV

Partner 1 (Klasse 4)

3.153,00 EUR

Partner 2 (Klasse 4)

2.253,75 EUR

Monatl. Netto gesamt

5.406,75 EUR

Nachzahlung

7.012,12 EUR

IV / IV mit FaktorEmpfohlen

Partner 1 (Klasse 4)

3.153,00 EUR

Partner 2 (Klasse 4)

2.253,75 EUR

Monatl. Netto gesamt

5.406,75 EUR

Nachzahlung

7.012,12 EUR

Faktor: 1.000

Tatsächliche Jahressteuer (Splittingtarif)

Gemeinsames zu verst. Einkommen97.540,00 EUR
Einkommensteuer (Splitting)20.581,12 EUR

Wichtiger Hinweis:

Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer, nicht die tatsächliche Jahressteuer. Bei der Steuererklärung wird immer mit dem Splittingtarif abgerechnet. Nachzahlung oder Erstattung gleichen die Differenz aus.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Dezember 2025):

Die richtige Steuerklasse für Ehepaare

Nach der Heirat werden Sie automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Sie können jedoch jederzeit die Kombination wechseln. Die Wahl der richtigen Steuerklasse beeinflusst Ihr monatliches Netto, nicht aber die tatsächliche Jahressteuer.

Die drei Steuerklassen-Kombinationen

III/V oder V/III
Bei dieser Kombination wählt der Besserverdienende Steuerklasse III und zahlt deutlich weniger monatliche Lohnsteuer. Der Partner mit dem geringeren Gehalt wählt Klasse V und zahlt entsprechend mehr. Das Ergebnis: Höheres monatliches Gesamtnetto, aber oft eine Nachzahlung bei der Steuererklärung.
IV/IV (Standard)
Beide Partner zahlen wie Alleinstehende Lohnsteuer. Diese Kombination eignet sich bei ähnlichen Gehältern. Sie ist die sicherste Variante, da die monatliche Lohnsteuer oft nah an der tatsächlichen Jahressteuer liegt.
IV/IV mit Faktor
Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der die Lohnsteuer genauer auf beide Partner verteilt. Der Faktor berücksichtigt das Ehegattensplitting und führt zu minimalen Nachzahlungen oder Erstattungen. Ideal für Paare mit unterschiedlichen Gehältern, die keine große Nachzahlung riskieren möchten.

Der Ehegattensplitting-Vorteil

Unabhängig von der gewählten Steuerklasse profitieren verheiratete Paare vom Ehegattensplitting bei der Steuererklärung. Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Je größer der Gehaltsunterschied, desto größer der Vorteil. Nutzen Sie unseren Einkommensteuerrechner für eine detaillierte Berechnung.

Wann sollte man die Steuerklasse wechseln?

  1. Nach der Heirat: Prüfen Sie die optimale Kombination
  2. Bei Gehaltsänderungen: Neues Gehaltsverhältnis erfordert Anpassung
  3. Vor Elternzeit: In Klasse III wechseln für höheres Elterngeld
  4. Bei Arbeitslosigkeit: Klasse III für höheres Arbeitslosengeld

Steuerklasse und Lohnersatzleistungen

Elterngeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld berechnen sich aus dem Netto-Einkommen. Ein rechtzeitiger Wechsel in Steuerklasse III kann diese Leistungen deutlich erhöhen. Planen Sie den Wechsel mindestens 7 Monate im Voraus, da das Finanzamt die letzten 12 Monate betrachtet.

Häufig gestellte Fragen

Für Unternehmen

Rechner für Ihre Website oder App

Integrieren Sie unsere DSGVO-konformen Rechner als Widget oder nutzen Sie unsere API. Perfekt für HR-Portale, Karriereseiten und Finanzanwendungen.

  • 100% DSGVO-konform - keine Cookies, keine Datenspeicherung
  • White-Label - Ihr Branding, Ihre Farben
  • REST API für eigene Anwendungen
  • Entwickelt von HEADON.pro - Ihre Digitalagentur
Mehr über HEADON.pro erfahren →

Unverbindlich anfragen

Erhalten Sie ein individuelles Angebot von HEADON.pro

Ihre Daten werden nur für die Kontaktaufnahme verwendet.
Datenschutz