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Aktuell für 2026•Stand: Januar 2026

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Partner 1

EUR
15.000 EUR200.000 EUR

Partner 2

EUR
0 EUR200.000 EUR

Steuerklassen für Verheiratete:

  • III/V: Besserverdienender = III (weniger LSt), Partner = V (mehr LSt)
  • IV/IV: Beide gleich, bei ähnlichen Gehältern
  • IV/IV mit Faktor: Genaueste Verteilung, minimale Nachzahlung

Empfohlene Steuerklassen

IV / IV mit Faktor

5.413,34 EUR monatliches Netto

Warum diese Empfehlung?

IV/IV mit Faktor bietet einen guten Kompromiss: Höheres monatliches Netto als IV/IV, aber geringere Nachzahlung als III/V.

Gehaltsunterschied: 33%

Ihr Ehegattensplitting-Vorteil

347,00 EUR / Jahr

gegenüber Einzelveranlagung (Steuerklasse I / I)

Alle Steuerklassen-Kombinationen

III / V

Partner 1 (Klasse 3)

3.531,33 EUR

Partner 2 (Klasse 5)

1.943,92 EUR

Monatl. Netto gesamt

5.475,25 EUR

Nachzahlung

7.689,00 EUR

V / III

Partner 1 (Klasse 5)

2.789,17 EUR

Partner 2 (Klasse 3)

2.535,33 EUR

Monatl. Netto gesamt

5.324,50 EUR

Nachzahlung

5.880,00 EUR

IV / IV

Partner 1 (Klasse 4)

3.157,17 EUR

Partner 2 (Klasse 4)

2.256,17 EUR

Monatl. Netto gesamt

5.413,33 EUR

Nachzahlung

6.946,00 EUR

IV / IV mit FaktorEmpfohlen

Partner 1 (Klasse 4)

3.157,17 EUR

Partner 2 (Klasse 4)

2.256,17 EUR

Monatl. Netto gesamt

5.413,34 EUR

Nachzahlung

6.946,00 EUR

Faktor: 1.000

Tatsächliche Jahressteuer (Splittingtarif)

Gemeinsames zu verst. Einkommen97.540,00 EUR
Einkommensteuer (Splitting)20.236,00 EUR

Wichtiger Hinweis:

Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer, nicht die tatsächliche Jahressteuer. Bei der Steuererklärung wird immer mit dem Splittingtarif abgerechnet. Nachzahlung oder Erstattung gleichen die Differenz aus.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Januar 2026):

  • Gesetz
    § 32a EStG - Einkommensteuertarif

    Steuertarif und Berechnungsformel

  • Behörde
    BMF Programmablaufplan Lohnsteuer 2026

    Offizieller Berechnungsalgorithmus für Lohnsteuer

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Die richtige Steuerklasse für Ehepaare

Nach der Heirat werden Sie automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Sie können jedoch jederzeit die Kombination wechseln. Die Wahl der richtigen Steuerklasse beeinflusst Ihr monatliches Netto, nicht aber die tatsächliche Jahressteuer.

Die drei Steuerklassen-Kombinationen

III/V oder V/III
Bei dieser Kombination wählt der Besserverdienende Steuerklasse III und zahlt deutlich weniger monatliche Lohnsteuer. Der Partner mit dem geringeren Gehalt wählt Klasse V und zahlt entsprechend mehr. Das Ergebnis: Höheres monatliches Gesamtnetto, aber oft eine Nachzahlung bei der Steuererklärung.
IV/IV (Standard)
Beide Partner zahlen wie Alleinstehende Lohnsteuer. Diese Kombination eignet sich bei ähnlichen Gehältern. Sie ist die sicherste Variante, da die monatliche Lohnsteuer oft nah an der tatsächlichen Jahressteuer liegt.
IV/IV mit Faktor
Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der die Lohnsteuer genauer auf beide Partner verteilt. Der Faktor berücksichtigt das Ehegattensplitting und führt zu minimalen Nachzahlungen oder Erstattungen. Ideal für Paare mit unterschiedlichen Gehältern, die keine große Nachzahlung riskieren möchten.

Der Ehegattensplitting-Vorteil

Unabhängig von der gewählten Steuerklasse profitieren verheiratete Paare vom Ehegattensplitting bei der Steuererklärung. Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Je größer der Gehaltsunterschied, desto größer der Vorteil. Nutzen Sie unseren Einkommensteuerrechner für eine detaillierte Berechnung.

Wann sollte man die Steuerklasse wechseln?

  1. 1
    Nach der Heirat: Prüfen Sie die optimale Kombination
  2. 2
    Bei Gehaltsänderungen: Neues Gehaltsverhältnis erfordert Anpassung
  3. 3
    Vor Elternzeit: In Klasse III wechseln für höheres Elterngeld
  4. 4
    Bei Arbeitslosigkeit: Klasse III für höheres Arbeitslosengeld

Steuerklasse und Lohnersatzleistungen

Elterngeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld berechnen sich aus dem Netto-Einkommen. Ein rechtzeitiger Wechsel in Steuerklasse III kann diese Leistungen deutlich erhöhen. Planen Sie den Wechsel mindestens 7 Monate im Voraus, da das Finanzamt die letzten 12 Monate betrachtet.

Häufig gestellte Fragen

Verheiratete Paare können zwischen drei Kombinationen wählen: III/V (oder V/III), IV/IV und IV/IV mit Faktor. Bei III/V zahlt der Partner mit Klasse III weniger monatliche Lohnsteuer, Partner mit V entsprechend mehr. Bei IV/IV zahlen beide gleich viel. Bei IV/IV mit Faktor wird die Steuer genauer verteilt.

Die Kombination III/V lohnt sich bei großen Gehaltsunterschieden (ab ca. 40% Differenz). Der Besserverdienende wählt Klasse III und hat dadurch mehr Netto im Monat. Allerdings kann es am Jahresende zu einer Nachzahlung kommen, wenn die monatlich gezahlte Lohnsteuer zu niedrig war.

Bei IV/IV zahlen beide Partner so viel Lohnsteuer wie Alleinstehende. Bei IV/IV mit Faktor wird ein individueller Faktor berechnet, der die Lohnsteuer genauer auf beide verteilt. Der Faktor berücksichtigt das Ehegattensplitting und minimiert so Nachzahlungen oder Erstattungen am Jahresende.

Nein, die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer, nicht die tatsächliche Jahressteuer. Bei der Steuererklärung wird immer mit dem Splittingtarif abgerechnet - unabhängig von der Steuerklasse. Die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Jahressteuer führt zu Nachzahlung oder Erstattung.

Seit 2020 können Ehepaare ihre Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln. Der Antrag muss beim Finanzamt gestellt werden. Bei wichtigen Änderungen (Heirat, Scheidung, Arbeitslosigkeit) ist ein Wechsel besonders sinnvoll. Die neue Steuerklasse gilt ab dem Monat nach der Änderung.

Bei geplantem Elterngeld sollte der Partner, der Elterngeld beziehen wird, rechtzeitig (mindestens 7 Monate vor Geburt) in Steuerklasse III wechseln. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Netto - ein höheres Netto durch Klasse III führt zu höherem Elterngeld.

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