Trennungsunterhalt: Das müssen Sie wissen
Der Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) sichert während der Trennungszeit den ehelichen Lebensstandard für beide Ehepartner. Er wird ab der räumlichen Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt.
Die Berechnung erfolgt nach der 3/7-Methode (auch "Süddeutsche Methode" genannt): Der Unterhaltsberechtigte erhält 3/7 der Einkommensdifferenz. Der Erwerbstätige behält 1/7 als sogenannten Erwerbstätigenbonus.
Voraussetzungen für Trennungsunterhalt
- Räumliche Trennung
- Die Ehepartner müssen getrennt leben – entweder in verschiedenen Wohnungen oder "Trennung innerhalb der Wohnung".
- Einkommensunterschied
- Der Unterhaltsberechtigte muss ein niedrigeres bereinigtes Einkommen haben als der Pflichtige.
- Keine Scheidung
- Trennungsunterhalt gilt nur bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach gelten andere Regeln.
- Bedürftigkeit
- Der Berechtigte kann seinen Bedarf (ehelicher Lebensstandard) nicht aus eigenem Einkommen decken.