Trennungsunterhalt: Das muessen Sie wissen
Der Trennungsunterhalt (Paragraph 1361 BGB) sichert waehrend der Trennungszeit den ehelichen Lebensstandard fuer beide Ehepartner. Er wird ab der raeumlichen Trennung bis zur rechtskraeftigen Scheidung gezahlt.
Die Berechnung erfolgt nach der 3/7-Methode (auch "Sueddeutsche Methode" genannt): Der Unterhaltsberechtigte erhaelt 3/7 der Einkommensdifferenz. Der Erwerbstaetige behaelt 1/7 als sogenannten Erwerbstaetigenbonus.
Voraussetzungen fuer Trennungsunterhalt
- Raeumliche Trennung
- Die Ehepartner muessen getrennt leben - entweder in verschiedenen Wohnungen oder "Trennung innerhalb der Wohnung".
- Einkommensunterschied
- Der Unterhaltsberechtigte muss ein niedrigeres bereinigtes Einkommen haben als der Pflichtige.
- Keine Scheidung
- Trennungsunterhalt gilt nur bis zur rechtskraeftigen Scheidung. Danach gelten andere Regeln.
- Beduerftigkeit
- Der Berechtigte kann seinen Bedarf (ehelicher Lebensstandard) nicht aus eigenem Einkommen decken.