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Aktuell für 2026•Stand: Januar 2026

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Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde

  • Gültig ab 01.01.2026
  • 2025: 12,82 €/Stunde
  • Minijob-Grenze: 603 €/Monat
  • Max. ~43 Stunden/Monat für Minijob

Ausnahmen vom Mindestlohn:

  • Auszubildende
  • Pflichtpraktikanten
  • Freiwillige Praktika (bis 3 Monate)
  • Unter 18 ohne Berufsabschluss
  • Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate)

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Mindestlohn 2026

13,90 €

Differenz pro Stunde-1,26 €
Differenz pro Monat-218,60 €
Prozentual-9.0%

Arbeitszeit

Wochenstunden40 Std.
Monatsstunden (Ø)174.0 Std.
Mindestgehalt (bei Mindestlohn)2.418,60 €

Minijob-Info

Bei Mindestlohn (13,90 €/Std.) sind maximal 43.4 Stunden/Monat im Minijob möglich, um unter der 603€-Grenze zu bleiben.

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Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Januar 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Sozialversicherungsrechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen

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Mindestlohn 2026: Was Sie wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung von 1,08€ gegenüber 2025 (12,82€).

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schützt Arbeitnehmer vor Ausbeutung und stellt sicher, dass auch einfache Tätigkeiten fair vergütet werden. Die Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft entscheidet alle zwei Jahre über Anpassungen.

Wie viel muss ich bei Mindestlohn verdienen?

Monatlich (40h-Woche)
ca. 2.414€ brutto (13,90€ × 40h × 4,35 Wochen)
Jährlich (40h-Woche)
ca. 28.912€ brutto (13,90€ × 40h × 52 Wochen)
Wöchentlich (40h)
556€ brutto (13,90€ × 40 Stunden)
Täglich (8h)
111,20€ brutto (13,90€ × 8 Stunden)

Minijob und Mindestlohn

Minijob-Grenze bei Mindestlohn

Minijob-Grenze bei Mindestlohn
PositionBetrag
Minijob-Grenze 2026603,00 €
Mindestlohn pro Stunde13,90 €
Maximale Stunden pro Monat43,4 h
Das sind pro Woche ca.10-11 h

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat. Bei Zahlung des Mindestlohns von 13,90€/Stunde dürfen Minijobber maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Das entspricht bei 4 Wochen etwa 10-11 Stunden pro Woche.

Wichtig: Wird die Grenze regelmäßig überschritten, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig und Sie müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Wer hat keinen Anspruch auf Mindestlohn?

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht einige Ausnahmen vor. Folgende Personengruppen sind von der Mindestlohnpflicht ausgenommen:

Ausnahmen vom Mindestlohn

  1. 1
    Auszubildende: Für sie gelten die Ausbildungsvergütungsregelungen nach BBiG
  2. 2
    Pflichtpraktikanten: Bei Praktika im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung
  3. 3
    Freiwillige Praktikanten: In den ersten 3 Monaten bei orientierenden Praktika
  4. 4
    Jugendliche unter 18: Ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  5. 5
    Langzeitarbeitslose: In den ersten 6 Monaten nach Wiedereinstellung
  6. 6
    Ehrenamtliche: Für freiwillige, unentgeltliche Tätigkeiten

Mindestlohn-Entwicklung seit 2015

Die Entwicklung des Mindestlohns

Die Entwicklung des Mindestlohns
PositionBetrag
2015 (Einführung)8,50 €
20199,19 €
20219,50 €
2022 (große Erhöhung)12,00 €
202312,00 €
202412,41 €
202512,82 €
2026 (aktuell)13,90 €

Der Mindestlohn wurde in Deutschland am 1. Januar 2015 mit 8,50€ eingeführt und ist seitdem kontinuierlich gestiegen. Die größte Erhöhung erfolgte 2022 auf 12,00€ (+26% gegenüber 2021). Bis 2026 ist der Mindestlohn damit um über 50% gestiegen.

Die Anpassungen werden von der Mindestlohnkommission alle zwei Jahre beschlossen, basierend auf der Tarifentwicklung und wirtschaftlichen Faktoren. Ziel ist es, Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen zu schützen und gleichzeitig die wirtschaftliche Belastung für Arbeitgeber im Rahmen zu halten.

Was tun bei Mindestlohn-Verstoß?

Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlt, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung. Wichtig: Ansprüche auf Mindestlohn-Nachzahlung verjähren nach 3 Jahren – handeln Sie also rechtzeitig!

Ihre Handlungsmöglichkeiten

  1. 1
    Arbeitgeber direkt ansprechen: Oft lassen sich Missverständnisse durch ein klärendes Gespräch ausräumen
  2. 2
    Betriebsrat einschalten: Falls vorhanden, kann der Betriebsrat vermittelnd tätig werden
  3. 3
    Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS): Zuständige Behörde für Mindestlohn-Kontrollen beim Zoll
  4. 4
    Rechtliche Schritte einleiten: Klage beim Arbeitsgericht auf Nachzahlung und Verzugszinsen

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können für Arbeitgeber teuer werden: Bußgelder bis zu 500.000€ sind möglich. Zudem können Arbeitgeber von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, wenn sie wiederholt gegen das MiLoG verstoßen.

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zum Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung von 1,08€ gegenüber 2025 (12,82€). Bei einer 40-Stunden-Woche sind das etwa 2.414€ brutto im Monat.

Bei Zahlung des Mindestlohns (13,90€/Stunde) und der Minijob-Grenze von 603 Euro pro Monat dürfen Sie maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten. Das sind bei 4 Wochen etwa 10-11 Stunden pro Woche.

Von der Mindestlohnpflicht ausgenommen sind: Auszubildende, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktikanten in den ersten 3 Monaten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten und Ehrenamtliche.

Der Mindestlohn wurde 2015 mit 8,50€ eingeführt und ist seitdem kontinuierlich gestiegen: 2019: 9,19€, 2021: 9,50€, 2022: 12,00€ (große Erhöhung), 2024: 12,41€, 2025: 12,82€, 2026: 13,90€. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über Anpassungen.

Bei Unterschreitung des Mindestlohns haben Sie Anspruch auf Nachzahlung. Sie können den Arbeitgeber direkt ansprechen, den Betriebsrat einschalten, sich an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wenden oder das Arbeitsgericht einschalten. Wichtig: Ansprüche verjähren nach 3 Jahren.

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