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Aktuell für 2026•Stand: Januar 2026

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Der Nachlass

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Familiensituation des Erblassers

Hat der Erblasser einen Ehepartner/Lebenspartner hinterlassen?

Kinder
0 Kinder10 Kinder

Schenkungen (Pflichtteilsergänzung)

Hat der Erblasser in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt?

So funktioniert der Pflichtteil

  • Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils
  • Reiner Geldanspruch gegen die Erben
  • Berechtigt: Kinder, Ehepartner, ggf. Eltern
  • Schenkungen werden 10 Jahre rückwirkend berücksichtigt (mit Abschmelzung)

Ihr Pflichtteilsanspruch

62.500 €

Pflichtteil: 1/8 des Nachlasses

Erbquoten

Gesetzlicher Erbteil1/4
= Wert125.000 €

Pflichtteil (1/2 des Erbteils)1/8
= Wert62.500 €

Nachlassberechnung

Nachlasswert (brutto)500.000 €

Reinnachlass500.000 €

Zusammenfassung

Pflichtteil aus Nachlass62.500 €

Gesamtanspruch62.500 €

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen (Kindern, Ehepartner, ggf. Eltern) zusteht – auch wenn sie enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Januar 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Steuertabellen und Programmablaufpläne

  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuerberechnung

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Pflichtteil: Ihr Mindestanspruch am Erbe

Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Auch wenn Sie im Testament nicht bedacht wurden, haben Sie als Kind, Ehepartner oder (in bestimmten Fällen) Elternteil Anspruch auf mindestens die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.

Wichtig: Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Sie werden nicht Teil der Erbengemeinschaft und haben keinen Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände.

Pflichtteilsquoten im Überblick

Kind (ohne Ehepartner)
Gesetzlicher Erbteil: 1/1 (Alleinerbe) oder 1/n (bei n Kindern). Pflichtteil: Jeweils die Hälfte davon.
Kind (mit Ehepartner)
Bei Zugewinngemeinschaft: Ehepartner 1/2, Kinder teilen andere 1/2. Pflichtteil: 1/4 des Kinderanteils.
Ehepartner (mit Kindern)
Bei Zugewinngemeinschaft: Gesetzlicher Erbteil 1/2. Pflichtteil: 1/4 des Nachlasses.
Eltern (ohne Kinder/Enkel)
Nur pflichtteilsberechtigt wenn keine Abkömmlinge vorhanden. Pflichtteil: Je 1/8 pro Elternteil.

Beispielrechnung: Pflichtteil eines enterbten Kindes

Kind wurde enterbt (Erblasser verheiratet, 2 Kinder, Zugewinngemeinschaft)

Kind wurde enterbt (Erblasser verheiratet, 2 Kinder, Zugewinngemeinschaft)
PositionBetrag
Nachlasswert600.000 €
Schulden- 50.000 €
Reinnachlass550.000 €
Gesetzlicher Erbteil Ehepartner1/2 (275.000 €)
Gesetzlicher Erbteil pro Kind1/4 (137.500 €)
Pflichtteil (1/2 des Erbteils)1/8 (68.750 €)

Mit Schenkung vor 3 Jahren (100.000 €)

Mit Schenkung vor 3 Jahren (100.000 €)
PositionBetrag
Pflichtteil aus Nachlass68.750 €
Schenkung vor 3 Jahren100.000 €
Abschmelzung (3 Jahre = 70%)× 70%
Anrechenbarer Wert70.000 €
Ergänzung (1/8 davon)+ 8.750 €
Gesamtanspruch77.500 €

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen

Verschenkt der Erblasser Vermögen zu Lebzeiten, kann dies den Pflichtteil schmälern. Zum Schutz der Pflichtteilsberechtigten gibt es die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB.

So funktioniert die Abschmelzung

  1. 1
    10-Jahres-Frist: Schenkungen werden bis zu 10 Jahre zurück berücksichtigt. Im 1. Jahr nach der Schenkung zu 100%, danach jedes Jahr 10% weniger.
  2. 2
    Ausnahme bei Ehegatten: Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die 10-Jahres-Frist erst mit Auflösung der Ehe (Tod oder Scheidung).
  3. 3
    Anspruchsgegner: Der Ergänzungsanspruch richtet sich zunächst gegen den Erben, subsidiär gegen den Beschenkten.
  4. 4
    Berechnung: Der anrechenbare Schenkungswert wird fiktiv zum Nachlass addiert. Daraus berechnet sich der ergänzte Pflichtteil.

Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteil

Alles Wichtige zu Pflichtteilsanspruch, Berechnung und Durchsetzung

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen zusteht – auch wenn sie im Testament enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.

Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder (auch Adoptivkinder und nichteheliche Kinder), Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, und Eltern (nur wenn der Erblasser keine Kinder hinterlässt). Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Der Pflichtteil berechnet sich wie folgt: Zunächst wird der gesetzliche Erbteil ermittelt (abhängig von Verwandtschaftsverhältnis, Güterstand und Anzahl der Miterben). Der Pflichtteil ist dann die Hälfte davon. Beispiel: Kind hat gesetzlichen Erbteil von 1/2 → Pflichtteil = 1/4.

Wenn der Erblasser vor seinem Tod Vermögen verschenkt hat, kann der Pflichtteilsberechtigte einen Ergänzungsanspruch geltend machen. Schenkungen der letzten 10 Jahre werden berücksichtigt, wobei pro Jahr 10% weniger angerechnet werden (Abschmelzung).

Ein Pflichtteilsentzug ist nur in Ausnahmefällen möglich: bei schweren Verfehlungen gegen den Erblasser (z.B. Mordversuch), bei bösartiger Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, oder bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe.

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