Aktuell für 2026Stand: Dezember 2025

Ehegattenunterhalt-Rechner Unterhalt berechnen.

Berechne den nachehelichen Unterhalt: 3/7-Methode, Selbstbehalt und zeitliche Begrenzung nach Scheidung.

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Art des Unterhalts

Einkommen

€/Monat
0 €/Monat15.000 €/Monat
€/Monat
0 €/Monat10.000 €/Monat
€/Monat
0 €/Monat3.000 €/Monat

Wohnvorteile

€/Monat
0 €/Monat2.000 €/Monat
€/Monat
0 €/Monat2.000 €/Monat

Ehe und Person

Jahre
0 Jahre50 Jahre
Jahre
18 Jahre80 Jahre

3/7-Methode (Differenzmethode)

Der Unterhalt beträgt 3/7 der Einkommensdifferenz. Der Erwerbstätige behält 1/7 als Erwerbstätigenbonus, die restlichen 6/7 werden zu gleichen Teilen (3/7 pro Person) aufgeteilt.

Trennungs- vs. Nachehelicher Unterhalt

Trennungsunterhalt: Während der Trennung bis zur Scheidung. Kaum Befristung.

Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung. Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) – Unterhalt nur bei besonderen Gründen.

Monatlicher Ehegattenunterhalt

845 €

Aufstockungsunterhalt

Aufstockungsunterhalt

§ 1573 Abs. 2 BGB

43% Quote

Differenz zwischen eigenem und ehelichem Lebensstandard

Einkommensvergleich

Bereinigtes Einkommen Pflichtiger3.800 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.500 €
Davon anrechenbar (6/7)1.286 €

Einkommensdifferenz1.971 €

Berechnungsschritte

Netto Pflichtiger - Kindesunterhalt4.000 €
- 5% berufsbedingte Aufwendungen200 €
Bereinigtes Einkommen Pflichtiger3.800 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.500 €
Anrechenbares Einkommen Berechtigter (nach 1/7 Erwerbstätigenbonus)1.286 €
Anrechenbares Einkommen Pflichtiger (nach 1/7 Erwerbstätigenbonus)3.257 €
Einkommensdifferenz1.971 €
3/7 der Differenz (Unterhaltsquote)845 €
Max. Unterhalt (nach Selbstbehalt 1.600 €)2.200 €
Nachehelicher Ehegattenunterhalt845 €

Zeitliche Begrenzung

Richtwert: ca. 3 Jahre (1/3 der Ehedauer)

Herabsetzung

Herabsetzung auf angemessenen Eigenbedarf nach Übergangsfrist wahrscheinlich

Ehedauer-Faktor

50%

Längere Ehen (> 20 Jahre) führen in der Regel zu unbefristetem Unterhalt.

Was ist nachehelicher Unterhalt?

Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt geschuldet sein. Der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) bedeutet, dass jeder Ex-Partner grundsätzlich für sich selbst sorgen muss. Unterhalt gibt es nur bei besonderen Gründen.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Dezember 2025):

Passende Ratgeber

Nachehelicher Unterhalt: Grundsatz der Eigenverantwortung

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB): Jeder Ex-Partner muss grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Unterhalt gibt es nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen.

Der nacheheliche Unterhalt wird nach der 3/7-Methode berechnet: Von der Einkommensdifferenz erhält der Geringerverdienende 3/7, der Mehrverdiener behält 4/7 (davon 1/7 als Erwerbstätigenbonus für seine Arbeit).

Die 6 Unterhaltsgründe nach Scheidung

Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
Bei Betreuung gemeinsamer Kinder. Mindestens bis Kind 3 Jahre alt ist, danach Einzelfallprüfung.
Altersunterhalt (§ 1571 BGB)
Wenn zum Scheidungszeitpunkt keine Erwerbstätigkeit mehr zumutbar ist (Rentenalter).
Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB)
Bei krankheits- oder behinderungsbedingter Erwerbsminderung zum Scheidungszeitpunkt.
Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)
Ausgleich zum ehelichen Lebensstandard, wenn eigenes Einkommen nicht ausreicht.

Beispielrechnung: Aufstockungsunterhalt nach 12 Jahren Ehe

Ex-Mann verdient 4.500 € netto, Ex-Frau 1.800 € netto

Ex-Mann verdient 4.500 € netto, Ex-Frau 1.800 € netto
PositionBetrag
Netto Pflichtiger4.500 €
- 5% berufsbedingte Aufwendungen- 225 €
Bereinigtes Einkommen Pflichtiger4.275 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.800 €
Einkommensdifferenz2.475 €
× 3/7 (Unterhaltsquote)× 42,86%
Unterhalt1.061 €

Mit vorrangigem Kindesunterhalt (800 €/Monat)

Mit vorrangigem Kindesunterhalt (800 €/Monat)
PositionBetrag
Netto Pflichtiger4.500 €
- Kindesunterhalt (vorrangig)- 800 €
- 5% berufsbedingte Aufwendungen- 225 €
Bereinigtes Einkommen Pflichtiger3.475 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.800 €
Einkommensdifferenz1.675 €
Unterhalt (3/7)718 €

Befristung und Herabsetzung des Unterhalts

Nachehelicher Unterhalt ist in der Regel zeitlich begrenzt (§ 1578b BGB). Die Dauer richtet sich nach der Ehedauer und den ehelichen Lebensverhältnissen.

Faustregeln zur Befristung

  1. Kurze Ehe (unter 3 Jahre): In der Regel kein oder nur sehr kurz befristeter Unterhalt.
  2. Mittlere Ehedauer (3-10 Jahre): Befristung auf etwa 1/3 bis 1/2 der Ehedauer üblich.
  3. Lange Ehe (10-20 Jahre): Längere Befristung, aber Herabsetzung auf Eigenbedarf möglich.
  4. Sehr lange Ehe (über 20 Jahre): Oft unbefristeter Unterhalt, da eheliche Lebensverhältnisse prägend waren.

Häufig gestellte Fragen zum Ehegattenunterhalt

Alles Wichtige zu Berechnung, Befristung und Unterhaltsgründen

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