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Aktuell für 2026•Stand: Januar 2026

Ehegattenunterhalt-Rechner Unterhalt berechnen.

Berechne den nachehelichen Unterhalt: 3/7-Methode, Selbstbehalt und zeitliche Begrenzung nach Scheidung.

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Art des Unterhalts

Einkommen

€/Monat
0 €/Monat15.000 €/Monat
€/Monat
0 €/Monat10.000 €/Monat
€/Monat
0 €/Monat3.000 €/Monat

Wohnvorteile

€/Monat
0 €/Monat2.000 €/Monat
€/Monat
0 €/Monat2.000 €/Monat

Ehe und Person

Jahre
0 Jahre50 Jahre
Jahre
18 Jahre80 Jahre

3/7-Methode (Differenzmethode)

Der Unterhalt beträgt 3/7 der Einkommensdifferenz. Der Erwerbstätige behält 1/7 als Erwerbstätigenbonus, die restlichen 6/7 werden zu gleichen Teilen (3/7 pro Person) aufgeteilt.

Trennungs- vs. Nachehelicher Unterhalt

Trennungsunterhalt: Während der Trennung bis zur Scheidung. Kaum Befristung.

Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung. Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) – Unterhalt nur bei besonderen Gründen.

Monatlicher Ehegattenunterhalt

932 €

Aufstockungsunterhalt

Aufstockungsunterhalt

§ 1573 Abs. 2 BGB

45% Quote

Differenz zwischen eigenem und ehelichem Lebensstandard

Einkommensvergleich

Bereinigtes Einkommen Pflichtiger3.800 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.500 €
Davon anrechenbar (6/7)1.350 €

Einkommensdifferenz2.070 €

Berechnungsschritte

Netto Pflichtiger - Kindesunterhalt4.000 €
- 5% berufsbedingte Aufwendungen200 €
Bereinigtes Einkommen Pflichtiger3.800 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.500 €
Anrechenbares Einkommen Berechtigter (nach 1/10 Erwerbstätigenbonus)1.350 €
Anrechenbares Einkommen Pflichtiger (nach 1/10 Erwerbstätigenbonus)3.420 €
Einkommensdifferenz2.070 €
45% der Differenz (Halbteilungsgrundsatz)932 €
Max. Unterhalt (nach Selbstbehalt 1.600 €)2.200 €
Nachehelicher Ehegattenunterhalt932 €

Zeitliche Begrenzung

Richtwert: ca. 3 Jahre (1/3 der Ehedauer)

Herabsetzung

Herabsetzung auf angemessenen Eigenbedarf nach Übergangsfrist wahrscheinlich

Ehedauer-Faktor

50%

Längere Ehen (> 20 Jahre) führen in der Regel zu unbefristetem Unterhalt.

Was ist nachehelicher Unterhalt?

Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt geschuldet sein. Der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) bedeutet, dass jeder Ex-Partner grundsätzlich für sich selbst sorgen muss. Unterhalt gibt es nur bei besonderen Gründen.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Januar 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Steuertabellen und Programmablaufpläne

  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuerberechnung

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Nachehelicher Unterhalt: Grundsatz der Eigenverantwortung

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB): Jeder Ex-Partner muss grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Unterhalt gibt es nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen.

Der nacheheliche Unterhalt wird nach der 3/7-Methode berechnet: Von der Einkommensdifferenz erhält der Geringerverdienende 3/7, der Mehrverdiener behält 4/7 (davon 1/7 als Erwerbstätigenbonus für seine Arbeit).

Die 6 Unterhaltsgründe nach Scheidung

Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
Bei Betreuung gemeinsamer Kinder. Mindestens bis Kind 3 Jahre alt ist, danach Einzelfallprüfung.
Altersunterhalt (§ 1571 BGB)
Wenn zum Scheidungszeitpunkt keine Erwerbstätigkeit mehr zumutbar ist (Rentenalter).
Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB)
Bei krankheits- oder behinderungsbedingter Erwerbsminderung zum Scheidungszeitpunkt.
Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)
Ausgleich zum ehelichen Lebensstandard, wenn eigenes Einkommen nicht ausreicht.

Beispielrechnung: Aufstockungsunterhalt nach 12 Jahren Ehe

Ex-Mann verdient 4.500 EUR netto, Ex-Frau 1.800 EUR netto

Ex-Mann verdient 4.500 EUR netto, Ex-Frau 1.800 EUR netto
PositionBetrag
Netto Pflichtiger4.500 EUR
- 5% berufsbedingte Aufwendungen- 225 EUR
Bereinigtes Einkommen Pflichtiger4.275 EUR
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.800 EUR
Einkommensdifferenz2.475 EUR
x 3/7 (Unterhaltsquote)x 42,86%
Unterhalt1.061 EUR

Mit vorrangigem Kindesunterhalt (800 EUR/Monat)

Mit vorrangigem Kindesunterhalt (800 EUR/Monat)
PositionBetrag
Netto Pflichtiger4.500 EUR
- Kindesunterhalt (vorrangig)- 800 EUR
- 5% berufsbedingte Aufwendungen- 225 EUR
Bereinigtes Einkommen Pflichtiger3.475 EUR
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.800 EUR
Einkommensdifferenz1.675 EUR
Unterhalt (3/7)718 EUR

Befristung und Herabsetzung des Unterhalts

Nachehelicher Unterhalt ist in der Regel zeitlich begrenzt (§ 1578b BGB). Die Dauer richtet sich nach der Ehedauer und den ehelichen Lebensverhältnissen.

Faustregeln zur Befristung

  1. 1
    Kurze Ehe (unter 3 Jahre): In der Regel kein oder nur sehr kurz befristeter Unterhalt.
  2. 2
    Mittlere Ehedauer (3-10 Jahre): Befristung auf etwa 1/3 bis 1/2 der Ehedauer ueblich.
  3. 3
    Lange Ehe (10-20 Jahre): Laengere Befristung, aber Herabsetzung auf Eigenbedarf moeglich.
  4. 4
    Sehr lange Ehe (ueber 20 Jahre): Oft unbefristeter Unterhalt, da eheliche Lebensverhaeltnisse praegend waren.

Haeufig gestellte Fragen zum Ehegattenunterhalt

Alles Wichtige zu Berechnung, Befristung und Unterhaltsgruenden

Trennungsunterhalt wird während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt (§ 1361 BGB). Nachehelicher Unterhalt wird nach der Scheidung gezahlt (§§ 1569 ff. BGB). Der wesentliche Unterschied: Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung – Unterhalt gibt es nur bei besonderen Gründen.

Unterhalt nach der Scheidung gibt es nur aus bestimmten Gründen: Betreuung gemeinsamer Kinder (§ 1570 BGB), Alter (§ 1571 BGB), Krankheit/Erwerbsminderung (§ 1572 BGB), Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB), Aufstockung (§ 1573 Abs. 2 BGB) oder Ausbildung/Fortbildung (§ 1575 BGB).

Der Unterhalt wird meist nach der 3/7-Methode berechnet: Von der Einkommensdifferenz beider Ex-Partner erhält der Geringerverdienende 3/7, der Mehrverdiener behält 4/7 (davon 1/7 als Erwerbstätigenbonus). Der Unterhalt ist begrenzt durch den Selbstbehalt des Pflichtigen (1.600 € bei Erwerbstätigen).

Die Dauer hängt von der Unterhaltsart und Ehedauer ab. Bei langen Ehen (über 20 Jahre) kann der Unterhalt unbefristet sein. Bei kürzeren Ehen ist eine Befristung auf 1/3 bis 1/2 der Ehedauer üblich. Betreuungsunterhalt gilt mindestens bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. Gegenüber geschiedenen Ehegatten beträgt er 1.600 € (bei Erwerbstätigkeit) bzw. 1.475 € (ohne Erwerbstätigkeit). Der Ehegattenunterhalt ist nachrangig zum Kindesunterhalt.

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