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Die Schenkung

€
0 €10.000.000 €

Verwandtschaftsverhältnis

Jahre
0 Jahre100 Jahre

Vorschenkungen (10-Jahres-Frist)

€
0 €2.000.000 €

Nießbrauch / Wohnrecht

Der Schenker behält sich ein Nutzungsrecht (z.B. Wohnrecht) vor.

Freibeträge bei Schenkung 2026

  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern/Großeltern: 20.000 € (bei Erbschaft: 100.000 €)
  • Sonstige: 20.000 €

Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu!

Zu zahlende Schenkungssteuer

0 €

Effektiver Steuersatz: 0,0 %

SteuerklasseSteuerklasse 1

Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel)

Freibeträge

Persönlicher Freibetrag400.000 €

Verbleibender Freibetrag400.000 €

Steuerberechnung

Wert der Schenkung300.000 €
- Freibetrag400.000 €

Steuerpflichtiger Erwerb0 €
× Steuersatz7,0 %

Schenkungssteuer0 €

Keine Schenkungssteuer fällig

Die Schenkung liegt unterhalb Ihres Freibetrags. Es fällt keine Schenkungssteuer an.

Hinweis Schenkung vs. Erbschaft:

Bei Schenkungen an Eltern/Großeltern gilt Steuerklasse II (statt I) und der Freibetrag beträgt nur 20.000€ (statt 100.000€ bei Erbschaft).

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Januar 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

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  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

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Schenkungssteuer 2026: Freibeträge und 10-Jahres-Frist

Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen. Im Unterschied zur Erbschaftsteuer können Sie die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen – eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit für die Vermögensübertragung.

Wichtiger Unterschied zur Erbschaftsteuer: Bei Schenkungen an Eltern oder Großeltern gilt nur Steuerklasse II (statt I) und der Freibetrag beträgt nur 20.000 € (statt 100.000 € bei Erbschaft).

Freibeträge bei Schenkungen

Ehepartner: 500.000 €
Steuerklasse I, alle 10 Jahre nutzbar. Familienheim kann steuerfrei übertragen werden.
Kinder: 400.000 €
Steuerklasse I, pro Elternteil separat. Beide Eltern können also insgesamt 800.000 € steuerfrei schenken.
Enkel: 200.000 €
Steuerklasse I. Tipp: Bei Kettenausnutzung über Kinder können höhere Beträge steuerfrei fließen.
Eltern/Großeltern: 20.000 €
Steuerklasse II (bei Schenkung). Deutlich niedriger als bei Erbschaft (100.000 €).

Beispielrechnung: Immobilienschenkung an Kind

Kind erhält Immobilie (Wert: 600.000 €)

Kind erhält Immobilie (Wert: 600.000 €)
PositionBetrag
Wert der Schenkung600.000 €
Persönlicher Freibetrag (Kind)- 400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb200.000 €
Steuersatz (Steuerklasse I)11 %
Schenkungssteuer22.000 €

Mit Nießbrauchvorbehalt (Schenker 65 Jahre, 12.000 €/Jahr Wohnwert)

Mit Nießbrauchvorbehalt (Schenker 65 Jahre, 12.000 €/Jahr Wohnwert)
PositionBetrag
Wert der Schenkung600.000 €
Kapitalwert Nießbrauch (12.000 € × 7,971)- 95.652 €
Freibetrag (Kind)- 400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb104.348 €
Steuersatz11 %
Schenkungssteuer11.478 €
Ersparnis durch Nießbrauch10.522 €

Steueroptimierung bei Schenkungen

Durch geschickte Planung lässt sich die Schenkungssteuer erheblich reduzieren oder ganz vermeiden. Die wichtigsten Strategien im Überblick:

Strategien zur Steueroptimierung

  1. 1
    10-Jahres-Strategie: Verteilen Sie größere Vermögen auf mehrere Schenkungen im Abstand von 10 Jahren. So nutzen Sie die Freibeträge mehrfach.
  2. 2
    Kettenschenkung: Schenken Sie an Kinder, die wiederum an Enkel weiterschenken. So werden mehrere Freibeträge genutzt (Vorsicht: Gestaltungsmissbrauch prüfen).
  3. 3
    Nießbrauchvorbehalt: Behalten Sie das Nutzungsrecht (z.B. Wohnrecht) vor. Der Kapitalwert mindert den steuerpflichtigen Wert erheblich.
  4. 4
    Günstigerprüfung: Bei größeren Vermögen: Prüfen Sie, ob eine Schenkung zu Lebzeiten oder eine Vererbung steuerlich günstiger ist.

Häufig gestellte Fragen zur Schenkungssteuer

Alles Wichtige zu Freibeträgen, 10-Jahres-Frist und Nießbrauch

Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Wichtig: Für Eltern und Großeltern gilt bei Schenkung nur 20.000 € (statt 100.000 € bei Erbschaft). Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Schenkungen vom selben Schenker werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt also für die Summe aller Schenkungen in diesem Zeitraum. Nach 10 Jahren beginnt ein neuer Freibetrag.

Die Steuersätze sind identisch. Der Unterschied: Bei Schenkungen an Eltern oder Großeltern gilt Steuerklasse II (statt I bei Erbschaft) und der Freibetrag beträgt nur 20.000 € statt 100.000 €. Außerdem entfällt der Versorgungsfreibetrag bei Schenkungen.

Bei einem Nießbrauchvorbehalt behält der Schenker das Nutzungsrecht (z.B. Wohnrecht) an der verschenkten Sache. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Schenkungswert abgezogen, was die Schenkungssteuer erheblich reduzieren kann.

Ja, Schenkungen sind innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dies gilt auch für Schenkungen unterhalb des Freibetrags. Die Anzeigepflicht trifft sowohl Schenker als auch Beschenkten.

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