Schenkungssteuer 2025: Freibeträge und 10-Jahres-Frist
Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen. Im Unterschied zur Erbschaftsteuer können Sie die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen – eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit für die Vermögensübertragung.
Wichtiger Unterschied zur Erbschaftsteuer: Bei Schenkungen an Eltern oder Großeltern gilt nur Steuerklasse II (statt I) und der Freibetrag beträgt nur 20.000 € (statt 100.000 € bei Erbschaft).
Freibeträge bei Schenkungen
- Ehepartner: 500.000 €
- Steuerklasse I, alle 10 Jahre nutzbar. Familienheim kann steuerfrei übertragen werden.
- Kinder: 400.000 €
- Steuerklasse I, pro Elternteil separat. Beide Eltern können also insgesamt 800.000 € steuerfrei schenken.
- Enkel: 200.000 €
- Steuerklasse I. Tipp: Bei Kettenausnutzung über Kinder können höhere Beträge steuerfrei fließen.
- Eltern/Großeltern: 20.000 €
- Steuerklasse II (bei Schenkung). Deutlich niedriger als bei Erbschaft (100.000 €).