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Aktuell für 2026•Stand: Januar 2026

Bürgergeld Rechner Anspruch berechnen.

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld nach SGB II - Regelbedarf, Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Haushaltssituation

Jahre
18 Jahre67 Jahre

Mehrbedarfe

Kosten der Unterkunft

EUR
0 EUR1.500 EUR
EUR
0 EUR300 EUR
EUR
0 EUR300 EUR

Einkommen

EUR
0 EUR2.500 EUR
EUR
0 EUR2.000 EUR
EUR
0 EUR1.000 EUR
EUR
0 EUR1.000 EUR

Absetzbeträge

EUR
0 EUR200 EUR

Vermögen

EUR
0 EUR100.000 EUR

Ihr Bürgergeld-Anspruch

1.113,00 €

monatlich

Bedarfsgemeinschaft

Antragsteller/in563,00 €
Regelbedarf: 563,00 €

Bedarfsaufstellung

Regelbedarfe gesamt563,00 €
Kosten der Unterkunft+550,00 €
Kaltmiete: 400,00 €|NK: 80,00 €|Heizung: 70,00 €
Gesamtbedarf1.113,00 €

Vermögensprüfung

Vermögensfreibetrag40.000 EUR

Hinweise

  • • In der Karenzzeit (erste 12 Monate) werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen.

Hinweis: Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine rechtsverbindliche Berechnung durch das Jobcenter. Die tatsächliche Höhe kann abweichen, insbesondere bei den Kosten der Unterkunft (Angemessenheitsprüfung).

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Januar 2026):

  • Gesetz
    Sozialgesetzbuch (SGB)

    Grundlage für Sozialversicherungsbeiträge

  • Behörde
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Sozialversicherungsrechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen

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Bürgergeld 2026: Alles was Sie wissen müssen

Das Bürgergeld (früher Hartz IV / Arbeitslosengeld II) ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es sichert das Existenzminimum und wird nach dem SGB II gewährt.

Unser kostenloser Bürgergeld-Rechner hilft Ihnen, Ihren voraussichtlichen Anspruch schnell und einfach zu berechnen - inklusive Regelbedarf, Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft.

Regelsätze 2026

Alleinstehende
563 EUR monatlich (Regelbedarfsstufe 1)
Partner
Je 506 EUR monatlich (Regelbedarfsstufe 2)
Jugendliche 14-17
471 EUR monatlich (Regelbedarfsstufe 4)
Kinder 6-13
390 EUR monatlich (Regelbedarfsstufe 5)

So berechnet sich Ihr Bürgergeld

Beispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern (8 und 14 Jahre)

Beispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern (8 und 14 Jahre)
PositionBetrag
Regelbedarf Alleinerziehend563,00 EUR
Regelbedarf Kind (14 J.)+ 471,00 EUR
Regelbedarf Kind (8 J.)+ 390,00 EUR
Mehrbedarf Alleinerziehend (36%)+ 202,68 EUR
Kindersofortzuschlag (2x25 EUR)+ 50,00 EUR
Kosten der Unterkunft (angemessen)+ 800,00 EUR
Gesamtbedarf2.476,68 EUR

Mehrbedarfe können hinzukommen

  1. 1
    Alleinerziehend: 12-60% des Regelbedarfs, abhängig von Anzahl und Alter der Kinder
  2. 2
    Schwangerschaft: 17% des Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche
  3. 3
    Behinderung (Merkzeichen G): 17% des Regelbedarfs bei erheblicher Gehbehinderung
  4. 4
    Kostenaufwändige Ernährung: Bei bestimmten Erkrankungen nach ärztlicher Bescheinigung

Freibeträge bei Erwerbseinkommen

Wenn Sie arbeiten, wird nicht das gesamte Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Das Erwerbstätigenfreibetrag-System soll Arbeitsanreize schaffen.

So viel dürfen Sie behalten

Bis 100 EUR
100% anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
100 - 520 EUR
20% anrechnungsfrei (Minijob-Bereich)
520 - 1.000 EUR
30% anrechnungsfrei (Midijob-Bereich)
1.000 - 1.200 EUR
10% anrechnungsfrei (1.500 EUR mit Kind)

Beispiel: 800 EUR Bruttoverdienst

Beispiel: 800 EUR Bruttoverdienst
PositionBetrag
Bruttoverdienst800,00 EUR
Grundfreibetrag (100 EUR)- 100,00 EUR
Freibetrag 100-520 EUR (20% = 84 EUR)- 84,00 EUR
Freibetrag 520-800 EUR (30% = 84 EUR)- 84,00 EUR
Anrechenbares Einkommen532,00 EUR

Häufig gestellte Fragen zum Bürgergeld

Alles Wichtige zur Grundsicherung nach SGB II

Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 EUR monatlich. Partner erhalten je 506 EUR, Kinder je nach Alter zwischen 357 EUR und 471 EUR. Die Sätze wurden 2026 nicht erhöht und bleiben auf dem Niveau von 2024.

Anspruch haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Die Erwerbsfähigkeit bedeutet, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.

In der Karenzzeit (erste 12 Monate) gilt ein Freibetrag von 40.000 EUR plus 15.000 EUR für jede weitere Person. Nach der Karenzzeit beträgt der Freibetrag 15.000 EUR pro Person. Eine selbstgenutzte Immobilie gilt in angemessener Größe als Schonvermögen.

Die ersten 100 EUR bleiben komplett anrechnungsfrei. Von 100-520 EUR behalten Sie 20%, von 520-1.000 EUR behalten Sie 30% und von 1.000-1.200 EUR (1.500 EUR mit Kind) behalten Sie 10%. Der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet.

Ja, das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). In der Karenzzeit werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Danach prüft das Jobcenter die Angemessenheit nach den örtlichen Richtwerten.

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