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Aktuell für 2026•Stand: Januar 2026

Urlaubsanspruch-Rechner Urlaubstage berechnen.

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Keine Monate12 Monate Monate

5 Zusatzurlaubstage pro Jahr (anteilig bei Teilzeit)

Rechtliche Hinweise:

  • Gesetzl. Minimum: 24 Werktage (= 20 bei 5-Tage-Woche)
  • Voller Anspruch erst nach 6 Monaten Wartezeit
  • Resturlaub verfällt i.d.R. am 31.03. des Folgejahres
  • Elternzeit-Kürzung muss vom AG erklärt werden

Dein Resturlaub

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Berechnung im Detail

Vertraglicher Urlaub30 Tage
Jahresanspruch gesamt30 Tage

Gesetzlicher Mindestanspruch:

Bei einer 5-Tage-Woche: 20 Tage

(Basis: 24 Werktage = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche)

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Januar 2026):

  • Gesetz
    Sozialgesetzbuch (SGB)

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Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Grundlagen des Bundesurlaubsgesetzes

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche entspricht.

Viele Arbeitgeber gewähren jedoch mehr Urlaubstage als den gesetzlichen Mindesturlaub. Üblich sind in Deutschland 25 bis 30 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Anteilige Berechnung für Teilzeitbeschäftigte

Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Die Berechnung erfolgt nach einer einfachen Formel, die die tatsächlichen Arbeitstage berücksichtigt.

Beispielrechnung: Teilzeit mit 3 Tagen/Woche

Beispielrechnung: Teilzeit mit 3 Tagen/Woche
PositionBetrag
Vertragliche Urlaubstage (Vollzeit)30 Tage
Arbeitstage pro Woche (Teilzeit)3 Tage
Berechnung30 × (3 ÷ 5)
Urlaubsanspruch18 Tage

Die Formel lautet: Urlaubstage × (Arbeitstage pro Woche ÷ 5)

Elternzeit und Urlaubsanspruch

Rechte während und nach der Elternzeit

Während der Elternzeit entsteht weiterhin Urlaubsanspruch. Allerdings kann der Arbeitgeber nach §17 BEEG den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen.

Wichtig: Diese Kürzung muss der Arbeitgeber aktiv erklären - ohne Erklärung bleibt der volle Anspruch bestehen. Der Urlaub kann nach der Elternzeit im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr genommen werden.

Schwerbehinderten-Zusatzurlaub

Voraussetzung
Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX
Anspruch
5 zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr bei Vollzeitbeschäftigung
Teilzeit-Anrechnung
Bei Teilzeit wird der Zusatzurlaub anteilig nach den tatsächlichen Arbeitstagen berechnet
Nachweis
Der Schwerbehindertenausweis muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden

Wartezeit und Verfall

  1. 1
    Wartezeit: Voller Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Davor besteht ein anteiliger Anspruch von 1/12 pro Monat.
  2. 2
    Übertragung: Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres (Übertragungszeitraum nach § 7 Abs. 3 BUrlG).
  3. 3
    Krankheit: Bei langandauernder Krankheit kann der Urlaub bis zu 15 Monate nach Jahresende übertragen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG).

Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsanspruch

Alles Wichtige auf einen Blick

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Arbeitsverträge sehen jedoch mehr Urlaubstage vor.

Bei Teilzeit wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Die Formel lautet: Vertragliche Urlaubstage × (tatsächliche Arbeitstage pro Woche ÷ 5). Beispiel: 30 Tage × (3 Tage ÷ 5) = 18 Urlaubstage.

Nein, während der Elternzeit entsteht weiterhin Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber kann jedoch nach §17 BEEG den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen. Diese Kürzung muss der Arbeitgeber aktiv erklären.

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigung wird dieser Zusatzurlaub anteilig berechnet.

Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres. Bei Krankheit kann der Urlaub bis zu 15 Monate nach Jahresende übertragen werden. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

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