Die 1%-Regelung beim Firmenwagen
Die 1%-Regelung (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ist die gebräuchlichste Methode, den geldwerten Vorteil eines privat genutzten Firmenwagens zu berechnen. Monatlich wird 1% des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil versteuert.
E-Auto-Vergünstigungen 2026
- Bis 70.000€ BLP
- Nur 0,25% statt 1% - die maximale Förderung für E-Autos
- 70.001-100.000€ BLP
- Nur 0,5% statt 1% - noch immer erhebliche Ersparnis
- Über 100.000€ BLP
- Volle 1%-Regelung wie bei Verbrennern
- Plugin-Hybride
- 0,5% nur bei mindestens 80 km elektrischer Reichweite