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Vermögen übertragen: Erbschaft & Schenkung

Freibeträge nutzen, Steuern sparen, Testament richtig aufsetzen: So überträgst du Vermögen optimal an die nächste Generation.

Lesezeit: 8 Min.

Über 400 Milliarden Euro werden jährlich in Deutschland vererbt oder verschenkt. Doch ohne Planung kann das Finanzamt bis zu 50 Prozent kassieren. Mit der richtigen Strategie überträgst du dein Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation.

Erbschaft vs. Schenkung: Der Unterschied

Steuerlich werden Erbschaft und Schenkung fast gleich behandelt – das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt für beides. Trotzdem gibt es wichtige Unterschiede:

Erbschaft (Vermögensübergang bei Tod)

  • Zeitpunkt: Automatisch mit dem Tod des Erblassers
  • Gestaltung: Eingeschränkt durch Testament/Erbvertrag
  • Freibetrag: Einmalig, nicht erneuerbar
  • Nachteil: Keine Möglichkeit mehr, den Freibetrag mehrfach zu nutzen

Schenkung (Vermögensübergang zu Lebzeiten)

  • Zeitpunkt: Frei wählbar, Kontrolle behaltbar
  • Gestaltung: Volle Flexibilität, Auflagen möglich
  • Freibetrag: Alle 10 Jahre neu nutzbar
  • Vorteil: Mehrfache steuerfreie Übertragung möglich

Fazit: Wer früh plant, kann durch gestaffelte Schenkungen die Freibeträge mehrfach nutzen und so oft Millionen steuerfrei übertragen.

Freibeträge nutzen: Die 10-Jahres-Regel

Die persönlichen Freibeträge sind der Schlüssel zur steuerfreien Vermögensübertragung. Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag:

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel (wenn Eltern vorverstorben): 400.000 €
  • Enkel (sonst): 200.000 €
  • Eltern/Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €
  • Nicht verwandt: 20.000 €

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Die 10-Jahres-Strategie

Nach 10 Jahren erneuert sich der Freibetrag vollständig. Ein Ehepaar kann so alle 10 Jahre je Kind:

  • Von Vater: 400.000 € steuerfrei
  • Von Mutter: 400.000 € steuerfrei
  • Summe pro Dekade: 800.000 € pro Kind

Beispiel: Ein Paar mit zwei Kindern, das mit 50 anfängt zu schenken, kann bis zum 70. Lebensjahr insgesamt 4,8 Millionen Euro steuerfrei übertragen (3 × 10-Jahres-Perioden × 800.000 € × 2 Kinder).

Erbschaftsteuer: Steuerklassen und Sätze

Wenn der Freibetrag überschritten wird, greift die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Höhe hängt von der Steuerklasse und dem übertragenen Wert ab.

Steuerklassen

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern (bei Erbschaft)
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder
  • Steuerklasse III: Alle anderen (auch Lebensgefährten ohne Eintragung!)

Steuersätze (über Freibetrag)

  • Bis 75.000 €: 7% (Klasse I), 15% (II), 30% (III)
  • Bis 300.000 €: 11% (I), 20% (II), 30% (III)
  • Bis 600.000 €: 15% (I), 25% (II), 30% (III)
  • Bis 6 Mio. €: 19% (I), 30% (II), 30% (III)
  • Über 26 Mio. €: 30% (I), 43% (II), 50% (III)

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Achtung bei nichtehelichen Lebenspartnern: Ohne eingetragene Lebenspartnerschaft gilt nur der Freibetrag von 20.000 € und Steuerklasse III (30-50% Steuer!). Heiraten oder notarieller Vertrag können sinnvoll sein.

Schenkung zu Lebzeiten: Strategien

Die Schenkung zu Lebzeiten ist das wichtigste Instrument zur steueroptimierten Vermögensübertragung. Hier die bewährten Strategien:

1. Gestaffelte Schenkung

Übertrage das Vermögen in 10-Jahres-Tranchen. Je früher du anfängst, desto mehr Freibeträge kannst du nutzen.

2. Kettenschenkung

Übertrage erst an den Ehepartner (500.000 € frei), der dann an die Kinder weiterschenkt. So verdoppelt sich der nutzbare Freibetrag. Achtung: Zeitabstand nötig, um Gestaltungsmissbrauch zu vermeiden.

3. Generationenübersprung

Schenke direkt an Enkel (200.000 € frei). Bei großen Vermögen spart das eine Besteuerungsebene.

4. Nießbrauch vorbehalten

Du schenkst eine Immobilie, behältst aber das Wohnrecht oder die Mieteinnahmen. Der Nießbrauch mindert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich.

5. Rückforderungsrecht vereinbaren

Mit notarieller Vereinbarung kannst du dir ein Rückforderungsrecht sichern – etwa für den Fall, dass das Kind in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder vor dir stirbt.

Immobilien steuergünstig übertragen

Immobilien sind oft der größte Vermögenswert. Für sie gelten besondere Regeln und Gestaltungsmöglichkeiten:

Selbstgenutzte Immobilie an Ehepartner

Die Übertragung des selbstgenutzten Familienheims an den Ehepartner ist komplett steuerfrei – unabhängig vom Wert! Das gilt sowohl bei Schenkung als auch bei Erbschaft.

Familienheim an Kinder (bei Erbschaft)

Auch Kinder können das Familienheim steuerfrei erben – aber nur wenn sie selbst mindestens 10 Jahre darin wohnen und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt.

Vermietete Immobilien: 10%-Abschlag

Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90% des Werts angesetzt. Bei einer Immobilie im Wert von 1 Million Euro werden also nur 900.000 € versteuert.

Nießbrauchsstrategie

Du schenkst die Immobilie, behältst aber den Nießbrauch (Wohnrecht oder Mieteinnahmen). Der Wert des Nießbrauchs mindert den schenkungssteuerlichen Wert erheblich – oft um 30-50%.

Beispiel: Eine 70-jährige Person schenkt eine Immobilie (Wert 800.000 €) mit Nießbrauchsvorbehalt. Der Nießbrauch mindert den Wert um ca. 280.000 €. Schenkungswert: nur 520.000 € – bei einem Kind komplett steuerfrei.

Pflichtteil und Testament

In Deutschland kann niemand seine engsten Angehörigen vollständig enterben. Der Pflichtteil sichert ihnen einen Mindestanteil.

Wer hat Pflichtteilsrecht?

  • Kinder (und Enkel, wenn Kinder vorverstorben)
  • Ehepartner / eingetragener Lebenspartner
  • Eltern (nur wenn keine Kinder vorhanden)

Höhe des Pflichtteils

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch – kein Anteil am Nachlass.

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Testament richtig aufsetzen

  • Eigenhändig: Vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben
  • Notariell: Rechtssicherer, wird automatisch eröffnet
  • Berliner Testament: Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein

Pflichtteil reduzieren

Der Pflichtteil lässt sich nur schwer umgehen. Möglichkeiten: Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung, gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten (nach 10 Jahren nicht mehr anrechenbar), oder Pflichtteilsstrafklauseln im Berliner Testament.

Familiengesellschaft als Gestaltungsinstrument

Bei größeren Vermögen – insbesondere Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen – kann eine Familiengesellschaft sinnvoll sein.

Vorteile

  • Zersplitterungsschutz: Vermögen bleibt in der Familie
  • Steueroptimierung: Gesellschaftsanteile können gestaffelt übertragen werden
  • Kontrollerhalt: Eltern behalten als Geschäftsführer die Kontrolle
  • Pflichtteilsreduzierung: Anteile werden oft niedriger bewertet als Direkteigentum

Typische Konstruktion

Eltern gründen eine GbR oder GmbH & Co. KG und übertragen Immobilien hinein. Dann schenken sie Gesellschaftsanteile an die Kinder – gestaffelt im 10-Jahres-Rhythmus. Gesellschaftsvertrag regelt Stimmrechte, Verfügungsbeschränkungen und Kündigungsschutz.

Wichtig: Diese Gestaltung erfordert fachkundige Beratung durch Notar und Steuerberater. Die Kosten lohnen sich ab ca. 2-3 Millionen Euro Vermögen.

Checkliste: Vermögensübertragung planen

Diese Schritte solltest du bei der Planung deiner Vermögensübertragung beachten:

Bestandsaufnahme

  • Gesamtvermögen auflisten (Immobilien, Depots, Konten, Beteiligungen)
  • Verkehrswerte ermitteln (bei Immobilien: Gutachten)
  • Schulden und Verbindlichkeiten gegenrechnen

Familienstruktur analysieren

  • Wer sind die gesetzlichen Erben?
  • Welche Freibeträge stehen zur Verfügung?
  • Gibt es Besonderheiten (nichtehelicher Partner, Stiefkinder)?

Strategie entwickeln

  • Zeitplan für gestaffelte Schenkungen erstellen
  • Nießbrauch oder Rückforderungsrechte prüfen
  • Bei großem Vermögen: Familiengesellschaft erwägen

Umsetzung

  • Testament erstellen oder aktualisieren
  • Schenkungsverträge notariell beurkunden
  • Schenkungen dem Finanzamt melden
  • Alle 10 Jahre: Strategie überprüfen und nächste Tranche planen

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Häufige Fragen zur Vermögensübertragung

Häufig gestellte Fragen

Der Freibetrag gilt pro Schenker und Beschenktem und erneuert sich alle 10 Jahre vollständig. Eltern können also alle 10 Jahre je 400.000 € pro Kind steuerfrei schenken – ein Ehepaar zusammen 800.000 € pro Kind.

Stirbt der Schenker innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung, wird diese ganz oder teilweise auf die Erbschaft angerechnet. Die Anrechnung erfolgt abgestuft: Im ersten Jahr zu 100%, im zweiten zu 90% usw. Ab dem 10. Jahr ist die Schenkung steuerfrei.

Ja, jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt gemeldet werden – auch wenn sie steuerfrei ist. Die Meldepflicht gilt für Schenker und Beschenkten. Viele Banken melden größere Überweisungen automatisch.

Vollständig enterben ist in Deutschland nicht möglich. Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch – in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben.

Die günstigsten Optionen: 1) Selbst genutzte Immobilie an Ehepartner ist steuerfrei. 2) Vermietete Immobilien werden nur mit 90% bewertet. 3) Nießbrauch mindert den steuerlichen Wert erheblich. 4) Stufenweise Schenkung über mehrere 10-Jahres-Perioden.
Redaktion Rechner ZentraleGeprüft

Finanzexperten mit Fokus auf Steuern, Gehalt und Vorsorge.