Trennung & Scheidung: Der finanzielle Guide
Unterhalt, Zugewinn, staatliche Hilfen: Die finanziellen Aspekte einer Trennung verstehen.
Eine Trennung ist emotional belastend – und leider auch finanziell kompliziert. Wer zahlt was? Wie wird geteilt? Welche Ansprüche habe ich? Dieser Guide hilft dir, den finanziellen Aspekt einer Trennung oder Scheidung zu verstehen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sofort: Eigenes Konto eröffnen, Vollmachten widerrufen
- Trennungsunterhalt: 3/7 der Einkommensdifferenz
- Kindesunterhalt: Nach Düsseldorfer Tabelle (ab 480 €/Monat)
- Zugewinnausgleich: Hälfte der Vermögensdifferenz während der Ehe
Die ersten finanziellen Schritte
Sobald die Trennung feststeht, solltest du schnell handeln, um deine finanzielle Situation zu sichern.
Sofort erledigen
- Eigenes Konto eröffnen: Falls du keines hast, richte sofort ein eigenes Girokonto ein. Überweise dir deinen Anteil vom gemeinsamen Konto.
- Vollmachten widerrufen: Entziehe dem Ex-Partner Vollmachten für deine Konten.
- Vermögensübersicht erstellen: Dokumentiere alle Vermögenswerte und Schulden mit Stichtag Trennung.
- Trennungsdatum dokumentieren: Das Datum ist rechtlich wichtig. Mach es schriftlich fest.
- Post umleiten: Wichtige Dokumente (Kontoauszüge, Rechnungen) an deine neue Adresse.
In den ersten Wochen
- Anwalt für Familienrecht konsultieren
- Unterhaltspflichten klären (Kinder, Ehepartner)
- Versicherungen prüfen (Haftpflicht, Kranken, Hausrat trennen)
- Kindergeld und Kinderfreibetrag klären
- Finanzamt über Trennung informieren (für nächstes Jahr)
Trennungsunterhalt verstehen
Während der Trennungszeit (mindestens 1 Jahr vor der Scheidung) kann der finanziell schwächere Partner Trennungsunterhalt verlangen.
Wer bekommt Trennungsunterhalt?
Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen hat Anspruch, wenn der andere leistungsfähig ist. Der Anspruch besteht automatisch – du musst ihn aber aktiv geltend machen.
Wie viel Trennungsunterhalt?
Die Berechnung folgt der 3/7-Methode:
- Bereinigtes Nettoeinkommen beider Partner ermitteln
- Differenz bilden
- 3/7 der Differenz = Unterhaltsanspruch
Beispiel: Partner A verdient 4.000 € netto, Partner B 1.500 €. Differenz: 2.500 €. Unterhalt: 3/7 × 2.500 € = ca. 1.070 €/Monat.
Trennungsunterhalt berechnen
Berechne deinen Anspruch oder deine Zahlungspflicht beim Trennungsunterhalt.
Jetzt berechnenAuch Kindesunterhalt beachten
Wichtig zu wissen
- Keine Erwerbsobliegenheit im ersten Jahr
- Selbstbehalt des Zahlenden: 1.600 €/Monat (2025)
- Gilt nur während der Trennungszeit, nicht nach der Scheidung
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
Kindesunterhalt steht den Kindern zu, nicht dem betreuenden Elternteil. Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, zahlt Barunterhalt. Der andere leistet Betreuungsunterhalt (durch die tägliche Versorgung).
Düsseldorfer Tabelle 2025
Die Düsseldorfer Tabelle legt den Mindestunterhalt fest, gestaffelt nach Einkommen des Zahlungspflichtigen und Alter der Kinder:
- 0-5 Jahre: ab 480 €/Monat (bei Mindesteinkommen)
- 6-11 Jahre: ab 551 €/Monat
- 12-17 Jahre: ab 645 €/Monat
- Ab 18 Jahre: ab 689 €/Monat
Bei höherem Einkommen steigt der Unterhalt entsprechend der Einkommensgruppe.
Kindesunterhalt berechnen
Berechne den Kindesunterhalt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2025.
Jetzt berechnenKindergeld-Anrechnung
Das Kindergeld (250 €/Kind) wird zur Hälfte angerechnet. Der Zahlbetrag ist also der Tabellenbetrag minus 125 €.
Nachehelicher Unterhalt
Anders als Trennungsunterhalt ist nachehelicher Unterhalt (nach der Scheidung) nicht automatisch. Er setzt besondere Gründe voraus.
Wann besteht Anspruch?
- Betreuungsunterhalt: Kinder unter 3 Jahren werden betreut
- Altersunterhalt: Zu alt für Erwerbstätigkeit
- Krankheitsunterhalt: Gesundheitlich nicht arbeitsfähig
- Aufstockungsunterhalt: Eigenes Einkommen reicht nicht für ehelichen Lebensstandard
- Ausbildungsunterhalt: Ausbildung wird nachgeholt
Dauer und Begrenzung
Nachehelicher Unterhalt ist zeitlich begrenzt. Die Tendenz in der Rechtsprechung: Je kürzer die Ehe, desto kürzer der Unterhaltsanspruch. Bei sehr langen Ehen (20+ Jahre) kann er aber auch unbefristet sein.
Ehegattenunterhalt berechnen
Prüfe deinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt oder deine Zahlungspflicht.
Jetzt berechnenZugewinnausgleich: Wer bekommt was?
Der Zugewinnausgleich ist der wichtigste Vermögensausgleich bei Scheidung. Er gilt automatisch, wenn kein Ehevertrag etwas anderes regelt.
Das Prinzip
Verglichen werden die Vermögenszuwächse während der Ehe. Wer mehr dazugewonnen hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen abgeben.
Beispielrechnung
- Partner A: Anfangsvermögen 20.000 €, Endvermögen 120.000 € → Zugewinn 100.000 €
- Partner B: Anfangsvermögen 0 €, Endvermögen 30.000 € → Zugewinn 30.000 €
- Differenz: 70.000 €
- Ausgleichsanspruch von B: 35.000 €
Was zählt (nicht) zum Zugewinn?
- Zählt: Gehaltszuwächse, Wertsteigerung von Immobilien, Sparguthaben, Rentenanwartschaften
- Zählt nicht (privilegierter Erwerb): Erbschaften, Schenkungen, Schmerzensgeld
Stichtag Endvermögen
Das Endvermögen wird zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags berechnet, nicht zum Tag der Trennung oder Scheidung!
Die gemeinsame Immobilie
Die Immobilie ist oft der größte Streitpunkt. Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Option 1: Einer übernimmt
Ein Partner kauft den anderen aus und übernimmt den Kredit allein. Dafür muss die Bank zustimmen und die Finanzierung tragbar sein.
Option 2: Verkauf
Die Immobilie wird verkauft, der Erlös nach Abzug der Schulden geteilt. Oft die sauberste Lösung, wenn auch emotional schwer.
Option 3: Weiter gemeinsam halten
Möglich, aber problematisch: Wer entscheidet über Reparaturen? Was, wenn einer verkaufen will? Nur empfehlenswert als Übergangslösung.
Wohnrecht während der Trennung
Während der Trennungszeit kann das Familiengericht einem Partner das alleinige Wohnrecht zuweisen, z.B. wenn Kinder im Haushalt leben. Das gilt unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Staatliche Unterstützung nutzen
Bei geringem Einkommen nach der Trennung stehen dir verschiedene staatliche Hilfen zu:
Unterhaltsvorschuss
Wenn der andere Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlt, springt das Jugendamt ein. Gezahlt wird bis zum 18. Lebensjahr, maximal der Mindestunterhalt minus Kindergeld.
Bürgergeld
Alleinerziehende mit geringem Einkommen können Bürgergeld beantragen. Der Regelbedarf 2025 beträgt 563 € (Alleinstehend) plus Kosten der Unterkunft plus Mehrbedarf für Alleinerziehende (12-60%).
Wohngeld
Bei geringem Einkommen und hoher Miete kannst du Wohngeld beantragen. Es ist einkommensabhängig und orientiert sich an der Mietstufe deines Wohnorts.
Kinderzuschlag
Wer arbeitet, aber trotzdem knapp bei Kasse ist, kann den Kinderzuschlag bekommen: bis zu 292 € pro Kind (2025).
Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag
Steuerlich gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € für das erste Kind, plus 240 € für jedes weitere Kind. Du bekommst Steuerklasse II.
Finanz-Checkliste bei Trennung
Sofort (erste Woche)
- ☐ Eigenes Girokonto eröffnen
- ☐ Vollmachten für gemeinsame Konten widerrufen
- ☐ Trennungsdatum schriftlich festhalten
- ☐ Vermögensübersicht erstellen (Konten, Depots, Immobilien, Schulden)
- ☐ Wichtige Dokumente sichern (Kontoauszüge, Steuerbescheide, Grundbuch)
Erste Wochen
- ☐ Anwalt für Familienrecht konsultieren
- ☐ Unterhalt (Trennung, Kinder) klären und einfordern
- ☐ Versicherungen trennen (Haftpflicht, Hausrat, ggf. Kranken)
- ☐ Kindergeld-Empfänger festlegen
- ☐ Finanzamt informieren (Steuerklassenwechsel planen)
Vor der Scheidung
- ☐ Zugewinnausgleich berechnen
- ☐ Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) prüfen
- ☐ Regelung für gemeinsame Immobilie finden
- ☐ Schulden klären
- ☐ Nachehelichen Unterhalt verhandeln/festlegen
Häufige Fragen zu Finanzen bei Trennung
Häufig gestellte Fragen
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