Sozialleistungen3 verknüpfte Rechner

Arbeitslosigkeit: ALG & Bürgergeld

Welche Leistungen stehen dir zu? ALG I, Bürgergeld, Wohngeld im Überblick mit Berechnungstools. Dein Guide für Arbeitslosigkeit.

Lesezeit: 9 Min.

Arbeitslosigkeit und Finanzen – ein Thema, das viele belastet. Aber du bist nicht allein: Das deutsche Sozialsystem bietet mehrere Sicherheitsnetze. ALG I, Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag können dir helfen. Dieser Guide zeigt dir, welche Leistungen dir zustehen und wie du sie beantragst.

Das Wichtigste in Kürze

  • ALG I: 60-67% des letzten Nettos, 6-24 Monate Bezugsdauer
  • Bürgergeld 2026: 563 €/Monat (Alleinstehende) plus Miete
  • Wohngeld: Alternative zum Bürgergeld bei niedrigem Einkommen
  • Zuverdienst: 165 € Freibetrag bei ALG I, 100 € bei Bürgergeld

Arbeitslosengeld I (ALG I)

ALG I ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Du hast Anspruch, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.

Wie viel bekommst du?

Die Höhe des ALG I richtet sich nach deinem letzten Nettogehalt:

  • Mit Kind: 67% des pauschalierten Nettogehalts
  • Ohne Kind: 60% des pauschalierten Nettogehalts

Das pauschalierte Netto wird aus deinem Brutto berechnet und berücksichtigt Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Sozialabgaben. Es kann vom tatsächlichen Netto abweichen.

Wie lange bekommst du ALG I?

Die Bezugsdauer hängt von deiner Beitragszeit und deinem Alter ab:

  • 12 Monate Beitragszeit → 6 Monate ALG I
  • 24 Monate Beitragszeit → 12 Monate ALG I
  • Ab 50 Jahre + 30 Monate → 15 Monate ALG I
  • Ab 55 Jahre + 36 Monate → 18 Monate ALG I
  • Ab 58 Jahre + 48 Monate → 24 Monate ALG I

Sperrzeit vermeiden

Bei Eigenkündigung oder verhaltensbedingter Kündigung droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit bekommst du kein ALG I. Prüfe daher vorher, ob ein Aufhebungsvertrag wirklich sinnvoll ist.

ALG I berechnen

Berechne deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I basierend auf deinem letzten Gehalt.

Jetzt berechnen

Bürgergeld (ALG II)

Wenn dein ALG I nicht ausreicht oder ausläuft, springt das Bürgergeld (früher Hartz IV) ein. Es ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung und wird vom Jobcenter gezahlt.

Regelsätze 2026

  • Alleinstehende: 563 €/Monat
  • Partner in Bedarfsgemeinschaft: je 506 €
  • Kinder 14-17 Jahre: 471 €
  • Kinder 6-13 Jahre: 390 €
  • Kinder 0-5 Jahre: 357 €

Kosten der Unterkunft

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Was "angemessen" ist, hängt vom Wohnort ab. In teuren Städten sind höhere Mieten erlaubt.

Vermögensprüfung

Im ersten Jahr des Bezugs gilt eine Karenzzeit: Dein Vermögen wird nicht angerechnet, solange es nicht "erheblich" ist (ca. 40.000 € + 15.000 € pro Haushaltsmitglied). Danach: 15.000 € Schonvermögen pro Person.

Bürgergeld berechnen

Berechne deinen Bürgergeld-Anspruch inkl. Kosten der Unterkunft und Mehrbedarf.

Jetzt berechnen

Wohngeld als Ergänzung

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Wichtig: Wer Bürgergeld bezieht, bekommt kein Wohngeld, da die Miete bereits übernommen wird.

Wann kommt Wohngeld in Frage?

Wohngeld ist interessant, wenn dein Einkommen (z.B. niedriges ALG I oder Teilzeitjob) zu hoch für Bürgergeld ist, aber die Miete dich stark belastet. Seit 2023 gibt es das "Wohngeld Plus" mit einer zusätzlichen Heiz- und Klimakomponente.

Wohngeld berechnen

Prüfe, ob du Anspruch auf Wohngeld hast und berechne die Höhe.

Jetzt berechnen

Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Die gute Nachricht: Du verlierst nicht deinen Versicherungsschutz. Aber die Details hängen von deiner Situation ab.

Bei ALG-I-Bezug

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Du bleibst bei deiner bisherigen Krankenkasse. Privat Versicherte können in die GKV wechseln (bis 55 Jahre) oder den PKV-Beitrag selbst zahlen.

Bei Bürgergeld

Das Jobcenter zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer privat versichert ist und nicht in die GKV wechseln kann, erhält einen Zuschuss zur PKV.

Ohne Leistungsbezug

Falls du weder ALG I noch Bürgergeld beziehst (z.B. bei eigenem Vermögen), musst du dich selbst versichern. Die GKV bietet eine freiwillige Versicherung mit Mindestbeitrag (ca. 235 €/Monat inkl. Pflegeversicherung).

Zuverdienst und Nebenjob

Ein Nebenjob kann helfen, die finanzielle Lücke zu schließen. Aber es gibt Grenzen, um den Leistungsanspruch nicht zu gefährden.

Bei ALG I

  • Maximal 15 Stunden pro Woche (sonst giltst du als nicht arbeitslos)
  • 165 € Freibetrag – alles darüber wird voll abgezogen
  • Tätigkeit muss der Agentur gemeldet werden

Bei Bürgergeld

  • Die ersten 100 € sind anrechnungsfrei
  • Von 100-520 €: 80% werden angerechnet
  • Von 520-1.000 €: 70% werden angerechnet
  • Über 1.000 €: 90% werden angerechnet

Beispiel: Du verdienst 450 € im Nebenjob. Die ersten 100 € bleiben, von den restlichen 350 € darfst du 20% behalten (70 €). Insgesamt behältst du 170 € und bekommst entsprechend weniger Bürgergeld.

Erste Schritte nach der Kündigung

  1. Sofort arbeitssuchend melden: Online bei der Agentur für Arbeit, telefonisch oder persönlich. Frist: 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung.
  2. Kündigungsschutz prüfen: Ist die Kündigung rechtmäßig? Bei Zweifeln: Innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen.
  3. ALG I beantragen: Am besten online über arbeitsagentur.de. Unterlagen bereithalten: Kündigung, Arbeitsbescheinigung, Personalausweis.
  4. Krankenversicherung klären: Informiere deine Krankenkasse über die Arbeitslosigkeit.
  5. Budget erstellen: Was kommt rein, was geht raus? Nutze unseren Haushaltsbudget-Rechner.
  6. Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen: Diese Leistungen können ALG I ergänzen.

Häufige Fragen zur Arbeitslosigkeit

Häufig gestellte Fragen

Sobald du von der Kündigung erfährst, musst du dich arbeitssuchend melden – spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung. Die Arbeitslosmeldung erfolgt dann zum ersten Tag ohne Beschäftigung. Bei verspäteter Meldung droht eine Sperrzeit von einer Woche.

ALG I ist eine Versicherungsleistung, die du durch Beiträge erworben hast. Die Höhe richtet sich nach deinem letzten Gehalt (60-67%). Bürgergeld ist eine Grundsicherung für alle, die nicht (mehr) arbeiten können oder deren ALG I nicht ausreicht. Hier gelten feste Regelsätze.

Die Bezugsdauer hängt von deinem Alter und den Beitragszeiten ab: Unter 50 Jahre maximal 12 Monate (bei 24 Monaten Beitragszeit). Ab 50 Jahre bis zu 15 Monate, ab 55 Jahre bis zu 18 Monate, ab 58 Jahre bis zu 24 Monate.

Ja, aber mit Grenzen. Bei ALG I: Bis 165 € monatlich anrechnungsfrei, darüber wird gekürzt. Bei Bürgergeld: Die ersten 100 € sind frei, danach werden 80-90% angerechnet. Die Arbeitszeit darf 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Bei ALG I übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Bürgergeld zahlt das Jobcenter. Privat Versicherte müssen beim ALG-I-Bezug in die GKV wechseln oder den PKV-Beitrag selbst zahlen.
Redaktion Rechner ZentraleGeprüft

Finanzexperten mit Fokus auf Steuern, Gehalt und Vorsorge.