Arbeitslosigkeit: ALG & Bürgergeld
Welche Leistungen stehen dir zu? ALG I, Bürgergeld, Wohngeld im Überblick mit Berechnungstools. Dein Guide für Arbeitslosigkeit.
Arbeitslosigkeit und Finanzen – ein Thema, das viele belastet. Aber du bist nicht allein: Das deutsche Sozialsystem bietet mehrere Sicherheitsnetze. ALG I, Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag können dir helfen. Dieser Guide zeigt dir, welche Leistungen dir zustehen und wie du sie beantragst.
Das Wichtigste in Kürze
- ALG I: 60-67% des letzten Nettos, 6-24 Monate Bezugsdauer
- Bürgergeld 2026: 563 €/Monat (Alleinstehende) plus Miete
- Wohngeld: Alternative zum Bürgergeld bei niedrigem Einkommen
- Zuverdienst: 165 € Freibetrag bei ALG I, 100 € bei Bürgergeld
Arbeitslosengeld I (ALG I)
ALG I ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Du hast Anspruch, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Wie viel bekommst du?
Die Höhe des ALG I richtet sich nach deinem letzten Nettogehalt:
- Mit Kind: 67% des pauschalierten Nettogehalts
- Ohne Kind: 60% des pauschalierten Nettogehalts
Das pauschalierte Netto wird aus deinem Brutto berechnet und berücksichtigt Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Sozialabgaben. Es kann vom tatsächlichen Netto abweichen.
Wie lange bekommst du ALG I?
Die Bezugsdauer hängt von deiner Beitragszeit und deinem Alter ab:
- 12 Monate Beitragszeit → 6 Monate ALG I
- 24 Monate Beitragszeit → 12 Monate ALG I
- Ab 50 Jahre + 30 Monate → 15 Monate ALG I
- Ab 55 Jahre + 36 Monate → 18 Monate ALG I
- Ab 58 Jahre + 48 Monate → 24 Monate ALG I
Sperrzeit vermeiden
ALG I berechnen
Berechne deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I basierend auf deinem letzten Gehalt.
Jetzt berechnenBürgergeld (ALG II)
Wenn dein ALG I nicht ausreicht oder ausläuft, springt das Bürgergeld (früher Hartz IV) ein. Es ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung und wird vom Jobcenter gezahlt.
Regelsätze 2026
- Alleinstehende: 563 €/Monat
- Partner in Bedarfsgemeinschaft: je 506 €
- Kinder 14-17 Jahre: 471 €
- Kinder 6-13 Jahre: 390 €
- Kinder 0-5 Jahre: 357 €
Kosten der Unterkunft
Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Was "angemessen" ist, hängt vom Wohnort ab. In teuren Städten sind höhere Mieten erlaubt.
Vermögensprüfung
Im ersten Jahr des Bezugs gilt eine Karenzzeit: Dein Vermögen wird nicht angerechnet, solange es nicht "erheblich" ist (ca. 40.000 € + 15.000 € pro Haushaltsmitglied). Danach: 15.000 € Schonvermögen pro Person.
Bürgergeld berechnen
Berechne deinen Bürgergeld-Anspruch inkl. Kosten der Unterkunft und Mehrbedarf.
Jetzt berechnenWohngeld als Ergänzung
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Wichtig: Wer Bürgergeld bezieht, bekommt kein Wohngeld, da die Miete bereits übernommen wird.
Wann kommt Wohngeld in Frage?
Wohngeld ist interessant, wenn dein Einkommen (z.B. niedriges ALG I oder Teilzeitjob) zu hoch für Bürgergeld ist, aber die Miete dich stark belastet. Seit 2023 gibt es das "Wohngeld Plus" mit einer zusätzlichen Heiz- und Klimakomponente.
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Die gute Nachricht: Du verlierst nicht deinen Versicherungsschutz. Aber die Details hängen von deiner Situation ab.
Bei ALG-I-Bezug
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Du bleibst bei deiner bisherigen Krankenkasse. Privat Versicherte können in die GKV wechseln (bis 55 Jahre) oder den PKV-Beitrag selbst zahlen.
Bei Bürgergeld
Das Jobcenter zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer privat versichert ist und nicht in die GKV wechseln kann, erhält einen Zuschuss zur PKV.
Ohne Leistungsbezug
Falls du weder ALG I noch Bürgergeld beziehst (z.B. bei eigenem Vermögen), musst du dich selbst versichern. Die GKV bietet eine freiwillige Versicherung mit Mindestbeitrag (ca. 235 €/Monat inkl. Pflegeversicherung).
Zuverdienst und Nebenjob
Ein Nebenjob kann helfen, die finanzielle Lücke zu schließen. Aber es gibt Grenzen, um den Leistungsanspruch nicht zu gefährden.
Bei ALG I
- Maximal 15 Stunden pro Woche (sonst giltst du als nicht arbeitslos)
- 165 € Freibetrag – alles darüber wird voll abgezogen
- Tätigkeit muss der Agentur gemeldet werden
Bei Bürgergeld
- Die ersten 100 € sind anrechnungsfrei
- Von 100-520 €: 80% werden angerechnet
- Von 520-1.000 €: 70% werden angerechnet
- Über 1.000 €: 90% werden angerechnet
Beispiel: Du verdienst 450 € im Nebenjob. Die ersten 100 € bleiben, von den restlichen 350 € darfst du 20% behalten (70 €). Insgesamt behältst du 170 € und bekommst entsprechend weniger Bürgergeld.
Erste Schritte nach der Kündigung
- Sofort arbeitssuchend melden: Online bei der Agentur für Arbeit, telefonisch oder persönlich. Frist: 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung.
- Kündigungsschutz prüfen: Ist die Kündigung rechtmäßig? Bei Zweifeln: Innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen.
- ALG I beantragen: Am besten online über arbeitsagentur.de. Unterlagen bereithalten: Kündigung, Arbeitsbescheinigung, Personalausweis.
- Krankenversicherung klären: Informiere deine Krankenkasse über die Arbeitslosigkeit.
- Budget erstellen: Was kommt rein, was geht raus? Nutze unseren Haushaltsbudget-Rechner.
- Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen: Diese Leistungen können ALG I ergänzen.
Häufige Fragen zur Arbeitslosigkeit
Häufig gestellte Fragen
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